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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/288

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

 

 

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Sachverhalt

Bei der Klimaschutzagentur ist ein Antrag der Gemeinde Kronshagen eingegangen.

 

Die Gemeinde Kronshagen hat am 23.08.2023 einen Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gestellt. Bei dem Projekt handelt es sich um die Montage einer PV-Anlage auf dem Feuerwehrgebäude in der Gemeinde. Insgesamt sollen knapp 105,8 kWp errichtet werden, die in zwei Anlagen aufgeteilt werden. Eine Anlage dient der Deckung des Eigenbedarfs. Der Überschussstrom wird eingespeist. Die zweite Anlage dient der Volleinspeisung. Mit der PV-Anlage kann eine jährliche Einsparung von insgesamt rd. 41,591 t CO2eq-Emissionen erreicht werden.

 

Gemäß der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz vom 27.03.2023 werden Anlagen zur Bereitstellung und Speicherung von regenerativen Energien unabhängig von einer Förderung durch Dritte mit 20% der Gesamtkosten, maximal jedoch mit 15.000 Euro, bezuschusst. Die beantragte PV-Anlage mit Speicher erfüllt diesen Fördertatbestand.

 

Die Gesamtkosten der Anlage betragen rd. 170.231 Euro, sodass die Gemeinde aus dem Klimaschutzfonds Fördermittel in Höhe von 15.000 Euro beantragt hat. Dieses entspricht dem maximal zulässigen Zuschussbetrag gemäß Richtlinie des Kreises.

 

 

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Beschlussempfehlung

  1. Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, Mittel in Höhe von 15.000,00 Euro für die Gemeinde Kronshagen zu gewähren.
  2. Der Hauptausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 15.000,00 Euro für die Gemeinde Kronshagen zu gewähren.
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Relevanz für den Klimaschutz

Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.

 

Mit der PV-Anlage kann eine jährliche Einsparung von rd. 41,591 t CO2eq-Emissionen erreicht werden.

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Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 15.000,00 Euro. Für die Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen stehen im Haushalt 2023 mit den übertragenen Resten aus den Vorjahren 4.000.000 Euro zur Verfügung. Bisher sind von diesen Mitteln 2.263.595,28 Euro für insgesamt 22 Anträge zugesagt bzw. bereits abgerufen.

 

Soweit der Hauptausschuss den Antrag der Gemeinde Kronshagen bewilligt, stehen für weitere Förderungen noch 1.721.404,72 Euro im Jahr 2023 zur Verfügung.

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Anlagen

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