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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/248-02

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

 

 

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Sachverhalt

Aufgrund neuerer Erkenntnisse, welche den Haushalt 2023 maßgeblich verändern, besteht die Notwendigkeit einen 2. Nachtragshaushalt 2023 aufzustellen, der diese Erkenntnisse und die daraus resultierenden Veränderungen entsprechend berücksichtigt. Anliegend sind zwei Veränderungslisten mit den geänderten Positionen beigefügt.

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Beschlussempfehlung

  1. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023 zu beschließen.
  2. Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses vom 07.09.2023 die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023.
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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

Das geplante Jahresergebnis verbessert sich von bisher geplanten 10.286.800 Euro auf voraussichtlich 19.532.400 Euro.

 

Die liquiden Mittel verbessern sich voraussichtlich ebenfalls um 9.245.600 Euro von bisher geplanten 70.162.200 Euro auf 79.407.800 Euro.

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Anlagen

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