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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/287

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

Stellungnahme des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages Kreisverband Rendsburg-Eckernförde zur Kreisumlage:

 

„Sie haben den Vorstand des SHGT-Kreisverbandes RD-Eck gemeinsam mit den Vertretern der kreisangehörigen Städte, der Kreistagsfraktionen und der Kreisverwaltung zum 12. September 2023 eingeladen, um gemeinsam eine evtl. Senkung der Kreisumlage (Antrag der FDP-Kreistagsfraktion) zu erörtern. Unser Vorstand hat die Thematik ausführlich diskutiert und die Mitgliederversammlung hat am Mittwoch folgende vom Vorstand eingebrachte Eckpunkte für eine Stellungnahme gebilligt: 

  • Der SHGT begrüßt es ausdrücklich, dass die Kreistagsfraktionen die Finanzausstattung der Gemeinden im Fokus haben und sich Gedanken über mögliche Entlastungen machen.
  • Die erstellte Vorlage ist eine große Fleißarbeit der Kreisverwaltung, die sowohl geeignet als auch erforderlich ist, um die Entwicklung des Kreises und der Gemeinden gemeinsam zu betrachten.
  • Die Entwicklung der Kreisfinanzen ist insgesamt positiv zu bewerten; hierzu haben aber auch die Gemeinden durch die konsequente Unterstützung der Haushaltskonsolidierung ihren Beitrag geleistet.
  • Trotz der positiven Entwicklung der letzten Jahre bleibt im Ergebnis festzustellen, dass in RD-ECK sowohl der Kreis als auch die Gemeinden über eine unterdurchschnittliche Finanzausstattung verfügen.
  • Die aktuellen Wirtschaftsprognosen und Steuerschätzungen lassen eher darauf schließen, dass sich dies in den nächsten Jahren nicht grundlegend verbessern wird.
  • Natürlich begrüßt der SHGT eine möglichst niedrige Kreisumlage; wir haben aber auch immer darauf hingewiesen, dass eine konstante Höhe für uns genauso wichtig ist, um für die Gemeinden Planungssicherheit zu haben.
  • Deshalb spricht sich der SHGT vor dem Hintergrund der ungewissen Entwicklung und der anstehenden besonderen Aufgaben für den Vorschlag der Kreisverwaltung aus, für 2023 keine rückwirkende Absenkung vorzunehmen, sondern gemeinsam die mittelfristige Entwicklung zu betrachten und ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen, wie sich die Kreisumlage in den nächsten Jahren entwickeln könnte.
  • Der bereits am 12. September anberaumte Termin für ein Konsultationsverfahren soll vom Vorstand genutzt werden, um einen Vorschlag für das Verfahren zu unterbreiten.
  • Damit wollen wir unseren Beitrag leisten, eine zuverlässige Planung zu ermöglichen und unser Ziel einer möglichst niedrigen aber gleichzeitig konstanten Kreisumlage zu erreichen.

Nachdem sich der Kreistag 2011 für die Durchführung von Konsultationsverfahren entschieden hat, sobald Grundsatzfragen der Finanzbeziehungen zwischen dem Kreis und dem kreisangehörigen Bereich oder die Ausweitung von freiwilligen Aufgaben anstehen, haben die Konsultationsverfahren in jedem Jahr in Einigkeit geräuschlos stattgefunden. Erstmals im Rahmen der imland-Diskussion mussten wir feststellen, dass die vorherige Geräuschlosigkeit offensichtlich dazu geführt hat, dass das beschlossene Konsultationsverfahren (verständlicher Weise) in Teilen in Vergessenheit geraten ist. Aufgrund erneut anstehender Grundsatzfragen unserer Finanzbeziehungen (Kreisumlage) und bereits auch auf den Tagesordnungen stehender Ausweitungen freiwilliger Leistungen mit erheblichem Finanz- und Kreisumlagebedarf (bspw. „Bildungsticket“) halten wir es für sinnvoll, eine Abstimmung über den Ablauf des Konsultationsverfahrens vorzunehmen.“

 

 

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Sachverhalt

 

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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