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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/285

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

 

 

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Sachverhalt

Zur Herstellung einer klaren Aufgaben- und Führungsstruktur soll eine Änderung der Aufbauorganisation vorgenommen werden.

Für eine sachgerechte und optimierte Aufgabenwahrnehmung sind folgende Änderungen in den Fachbereichen und darunter liegenden Fachdiensten notwendig:

 

  1. Fachbereich Zentrale Dienste:

Im Fachbereich Zentrale Dienste wird der neue Fachdienst „Kommunalaufsicht“ angebunden. Die inhaltliche Nähe der Kommunalaufsicht zum Fachdienst Gremien und Recht soll eine Optimierung der Beratung von Kreispolitik und Kommunen erreichen und die Rolle der Kommunalaufsicht in der Kreisverwaltung stärken.

 

  1. Fachbereich Umwelt und Ordnung (bisher Umwelt, Kommunal- und Ordnungswesen):

Der Fachbereich erhält eine neue Bezeichnung. Der bisherige Fachdienst Kommunales und Ordnung wird in den Fachdienst „Ordnung“ umbenannt. Die Konzentration auf die Aufgabengebiete Ordnungswesen und Feuerwehr soll einer intensiveren Aufgabenwahrnehmung in neuer Verantwortung gerecht werden.

 

  1. Fachbereich Soziales, Gesundheit und Infrastruktur (bisher Soziales, Arbeit und Gesundheit):

Der Fachbereich erhält die neue Bezeichnung und wird dauerhaft den Fachdienst „Infrastruktur“ – bisher Fachdienst „Gebäudemanagement“ übernehmen. Die Bedeutung und Vielfalt der Aufgaben in diesem Fachdienst (Liegenschaften, Kreisstraßen, Radwege etc.) machen eine konstant verlässliche Verantwortlichkeit notwendig, um auch bereits bestehende Prozesse dauerhaft begleiten zu können.

Zudem werden innerhalb des Fachdienstes Gesundheitsdienste Bezeichnungen von Fachgruppen auf die aktuell korrekten Anforderungen hin angepasst.

 

  1. Fachbereich Regionalentwicklung und Bauen:

Aufgrund des langfristigen Ausfalles des Fachbereichsleiters ohne zeitliche Perspektive werden die Fachdienste „Bauaufsicht und Denkmalschutz“ sowie „Regionalentwicklung und Mobilität“ temporär in andere Fachbereiche verschoben. Die gesicherte Verantwortung in Anbindung an diese stabilen Fachbereiche soll sicherstellen, dass eine klare Aufgaben- und Kommunikationsstruktur erhalten bleibt und Führungskräfte und Mitarbeitende die notwendige Unterstützung in ihren Fachaufgaben erhalten.

 

 

Der ab dem 01.10.2023 geltende Verwaltungsgliederungsplan mit den oben genannten Änderungen ist beigefügt.

 

Die Organisationsänderung erfolgt im Rahmen des vereinbarten Personalbudgets. Eine Stellenmehrung findet nicht statt.

 

 

Dem Kreistag wird dieser Vorschlag für eine Änderung der Aufbauorganisation der Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde gem. § 51 Abs. 3 KrO vorgelegt.

Die Vorsitzende des Personalrates hat nach § 83 MBG bei der Beratung ein qualifiziertes Anhörungsrecht.

 

Das Beteiligungsverfahren nach dem Mitbestimmungsgesetz wurde gestartet, die Anhörung erfolgt in der Sitzung am 07.09.2023. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Kreistages berichtet.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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