Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/282
Grunddaten
- Betreff:
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2. Nachtragshaushalt 2023: Zuwanderung: Veranschlagung der Zuwendung des Landes nach § 21 FAG (Integrationszuwendungen an den Kreis sowie die Kommunen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.3 Zuwanderung
- Bearbeiter/in:
- Dennis Staack
- Ansprechpartner/in:
- Rennekamp, Barbara
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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07.09.2023
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Sachverhalt
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde sowie die Kommunen im Kreisgebiet erhalten jährlich basierend auf § 21 Finanzausgleichsgesetz (FAG) Zuwendungen für Integrationsmaßnahmen.
Das Land Schleswig-Holstein erstellt den Zuwendungsbescheid im Zeitraum Juni bis September eines Jahres.
Im Zuge der Haushaltsplanungen für das Jahr 2023 konnte vom Land keine voraussichtliche Höhe benannt werden.
Damit die Zuwendung in Ertrag und Aufwand nunmehr im Haushalt noch abgebildet wird, wird mit einer voraussichtlichen Zuwendung vom Land in Höhe von 760.000 € kalkuliert, der Kreisanteil wird mit 150.000 € veranschlagt. Diese Zahlen beruhen auf Referenzwerten aus den Vorjahren.
Diese Veränderungen werden in die Veränderungsliste zum 2. Nachtragshaushalt 2023 aufgenommen.