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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/282

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

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Sachverhalt

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde sowie die Kommunen im Kreisgebiet erhalten jährlich basierend auf § 21 Finanzausgleichsgesetz (FAG) Zuwendungen für Integrationsmaßnahmen.

Das Land Schleswig-Holstein erstellt den Zuwendungsbescheid im Zeitraum Juni bis September eines Jahres.

Im Zuge der Haushaltsplanungen für das Jahr 2023 konnte vom Land keine voraussichtliche Höhe benannt werden.

Damit die Zuwendung in Ertrag und Aufwand nunmehr im Haushalt noch abgebildet wird, wird mit einer voraussichtlichen Zuwendung vom Land in Höhe von 760.000 € kalkuliert, der Kreisanteil wird mit 150.000 € veranschlagt. Diese Zahlen beruhen auf Referenzwerten aus den Vorjahren.

Diese Veränderungen werden in die Veränderungsliste zum 2. Nachtragshaushalt 2023 aufgenommen.

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Relevanz für den Klimaschutz

keine

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Finanzielle Auswirkungen

THH 313900, Zeile 2 +760.000 € (gesamt 795.000 €) und Zeile 16 +610.000 € (gesamt 611.100 €)

 

Siehe Veränderungsliste zum 2. Nachtragshaushalt 2023

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