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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/271

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

 

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Sachverhalt

Vor dem Erlass eines Bescheides über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe sind gemäß § 116 Abs. 2 SGB XII sozial erfahrene Personen beratend zu beteiligen.

 

Neben der Vorsitzenden des Sozial- und Gesundheitsausschusses oder der Vertreterin/des Vertreters sind jeweils zwei Personen aus den Verbänden und Vereinigungen, die hilfebedürftige Personen betreuen, zu den Sitzungen hinzuzuziehen, in denen über die Widersprüche beraten wird.

 

Es wurden von den Wohlfahrtsverbänden folgende Personen vorgeschlagen:

 

  • Alexander Böhme   DPWV
  • Michael Löblein   DPWV
     
  • Burghild Liekfeldt  DRK
  • Karin Büchler   DRK
     
  • Heike Seeland   Diakonie
    Stefan Gloe   Diakonie
     
  • Wolfgang Weskamp  AWO
  • Jürgen Neumann  AWO
     
  • Christian Ventzke  Katholisches Pfarramt

 

Die neue Wahlperiode des Kreistags macht die Neubenennung sozial erfahrener Personen erforderlich.

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Beschlussempfehlung

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt der Benennung der von den Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagenen Personen (siehe unter Sachverhalt) für die Beteiligung sozial erfahrener Personen nach § 116 Abs. 2 SGB XII zu.

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Relevanz für den Klimaschutz

keine

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Finanzielle Auswirkungen

keine

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