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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/240

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

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Sachverhalt

Die Wüstenblumen e.V. haben zusammen mit der UTS e.V. gemeinsam den beigefügten Antrag auf institutionelle Förderung bzw. längerfristige Förderung ab dem Haushaltsjahr 2024 gestellt.

 

Folgende Förderungen werden beantragt

 

Kalenderjahr 2024: 97.308,75 €

Kalenderjahr 2025: 101.517,56 €

Kalenderjahr 2026: 105.927,00 €

 

Die Wüstenblumen e.V. sind aktuell die einzige Organisation von Migrantinnen und Migranten im Kreisgebiet, die sich auch im ländlichen Raum engagieren.

 

Für den Haushalt 2024 werden verwaltungsseitig aktuell Integrationsmittel in Höhe von 252.200 €, hiervon zweckgebunden für die Kulturvermittler der VHS in Höhe von 72.200 € eingeplant, zur freien Verfügung stehen somit 180.000 €.

 

Analog der Entscheidung zugunsten der VHS Rendsburger Ring e.V. mit dem Kulturvermittler-Projekt könnte die Förderung aus den Integrationsmitteln zweckgebunden geplant werden.

Jedoch stünden dann lediglich für weitere mögliche Integrationsbedarfe und -projekte im Kalenderjahr 2024 rund 82.700 € zur Verfügung.

 

Daher wäre auch eine Aufstockung der Integrationsmittel um die beantragte Fördersumme der Wüstenblumen e.V. denkbar.

 

Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

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Relevanz für den Klimaschutz

keine

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Finanzielle Auswirkungen

Keine, da kein Förderbeschluss über das Jahr 2023 hinausgehend, vorliegt

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Anlagen

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