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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/230-01

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

 entfällt

 

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Sachverhalt

Die Verwaltung wurde seitens der Politik in der letzten Sitzung des Regionalentwicklungsausschusses am 12.07.2023 gebeten, für verschiedene Optionen der Weiterentwicklung der Schülerbeförderung Kostenauswirkungen zu ermitteln. Nachfolgend werden die beiden betrachteten Optionen näher dargestellt.

Option 1: Ausgabe von Deutschlandtickets für alle gemäß Schülerbeförderungssatzung anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern

Derzeit bekommen die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler nur dann ein Deutschlandticket, sofern es im SH-Tarif keine günstigere Fahrkarte vom Wohnort zur Schule gibt. Zum Teil bieten die Träger der Schülerbeförderung – u.a. auch der Kreis – denjenigen Schülerinnen und Schülern eine Upgrade-Option auf das Deutschlandticket an, die nur eine normale Schülermonatskarte bekommen würden. Andere Träger der Schülerbeförderung haben auf das Angebot einer Upgrade-Option verzichtet.

Um alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern im Kreis möglichst gleich zu behandeln und einheitliche Regelungen für die Träger der Schülerbeförderung im Umgang mit dem Deutschlandticket zu schaffen ist für diese Option vorgesehen, an alle Schülerinnen und Schüler, die nach der geltenden Satzung eine Anspruchsberechtigung haben, ein Deutschlandticket auszugeben. Dies erfolgt im Gegensatz zum Status quo auch dann, wenn es  für Schülerinnen und Schüler in den Preisstufen 1 + 2 günstigere Alternativen im SH-Tarif gibt (Schülermonatskarten). Es ist ebenso vorgesehen, denjenigen anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern ein Deutschlandticket auszustellen, die im freigestellten Verkehr fahren und im Status quo daher gar keine ÖPNV-Fahrkarte bekommen.

Etwaige „Upgrade“-Modelle würden damit entfallen, da alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler ein Deutschlandticket erhalten würden. 

Eine Umsetzung dieser Option würde insgesamt kreisweit zu Mehrkosten in der Schülerbeförderung i.H.v. etwa 176.000 € führen. Die Kostenauswirkungen variieren zwischen den einzelnen Schulträgern allerdings stark. Während der Kreis z.B. als Träger der Schülerbeförderung ca. 235.000 € einsparen würde, entstehen bei den örtlichen Schulträger insgesamt ca. 412.000 € an Mehrkosten. Die weitere Kalkulation ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Um eine mit den örtlichen Schulträgern einvernehmliche Umsetzung der Option 1 erreichen zu können wird daher seitens der Verwaltung empfohlen, bei einem Beschluss für die Umsetzung der Option 1 eine Regelung in der anzupassenden Schülerbeförderungssatzung aufzunehmen die beschreibt, dass der Kreis alle Mehrkosten, die den örtlichen Schulträgern durch die Umstellung entstehen, übernimmt.

Option 2: Ausgabe von Deutschlandtickets an alle Schülerinnen und Schüler im Kreis

 Gedanke dieser Option ist, dass der Personenkreis der gem. Schülerbeförderungssatzung anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler derart erweitert wird, dass

  • auch Oberstufenschüler inkludiert werden (bisher nur bis einschl. Klassenstufe 10) und
  • die Regelungen bezüglich das Schulweges (§ 3 der Satzung) komplett aufgehoben werden, so dass jeder Schüler mit Wohnort im Kreis Anspruch auf Kostenerstattung bekommt, z.B. auch Schüler, die am Schulort wohnen.

Es wird bei dieser Option auch davon ausgegangen, dass allen Schülern ein Deutschlandticket ausgegeben wird. Im Gegensatz zur Option 1 wird damit der Kreis der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler deutlich ausgeweitet, so dass tatsächlich alle Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender öffentlicher Schulen, die ihren Wohnort im Kreis haben, einen Anspruch auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten erhalten.

Die Kostenkalkulation der einzelnen Varianten der Option 2 ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

Für eine Umsetzung der Option 2 wird die Variante mit Beibehaltung der bisherigen Regelung zum Eigenanteil (84 € für das 1. Kind, 24 € für das 2., 0 € ab dem 3.) empfohlen. Varianten mit einem höheren Eigenanteil würde diejenigen Schülerinnen und Schüler, die bereits heute über die Schülerbeförderung ein Deutschlandticket erhalten, gegenüber dem Status quo benachteiligen. Von einer zusätzlichen Staffelung des Eigenanteils wird auf Grund des damit verbundenen hohen Verwltungsaufwandes abgeraten.

Analog zur Option 1 wird empfohlen, bei einem Beschluss für die Umsetzung der Option 2 eine Regelung in der anzupassenden Schülerbeförderungssatzung aufzunehmen die beschreibt, dass der Kreis alle Mehrkosten, die den örtlichen Schulträgern durch die Umstellung entstehen, übernimmt. Der bisherige finanzielle Beitrag der örtlichen Schulträger zur Schülerbeförderung - das sogenannte "Schulträgerdrittel" - sollte dabei beibehalten werden.

Weiteres Vorgehen

Sofern ein konkreter Umsetzungsauftrag bzgl. einer Option an die Verwaltung gefasst wird, kann der entsprechend erforderliche Entwurf einer geänderten Schülerbeförderungssatzung erstellt und ins Anhörungsverfahren gegeben werden, so dass in der nachfolgenden Sitzung des Regionalentwicklungsausschusses am 08.11.2023 und dann in der Sitzung des Kreistages am 13.11.2023 ein Beschluss über eine neue Satzung getroffen werden kann.

Eine Umsetzung wäre dann zum Schuljahreswechsel im Sommer 2024 möglich.

Es ist dabei für beide Optionen zu beachten – da diese jeweils auf dem Deutschlandticket als Fahrkarte für die Schülerbeförderung basieren – dass eine gesicherte Finanzierung durch Bund und Land für die Kosten des Deutschlandtickets nach derzeitigem Stand nur bis Jahresende 2023 vorliegt. Somit gibt es noch keine gesicherte Erkenntniss darüber, dass das Deutschlandticket auch ab dem Jahr 2024 weiterhin angeboten werden kann. Die Gespräche zur Regelung der Fortführung des Deutschlandtickets laufen derzeit zwischen Bund und Ländern. Die Umsetzung der beiden Optionen steht daher unter Vorbehalt, dass eine Einigung zur Finanzierung und Fortführung des Deutschlandtickets zwischen Bund und Ländern in diesem Jahr erzielt wird.

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Beschlussempfehlung

Eine Beschlussfassung erfolgt nach Beratung im Ausschuss.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

Unter der Prämisse, dass der Kreis die Mehrkosten übernimmt, entstehen für den Kreis zusätzliche Kosten i.H.v.:

  • Option 1: 176.000 €,
  • Option 2 (mit 84 € Eigenanteil): 7.110.000 €.

 

Die weitere Kalkulation und Erläuterung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

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Anlagen

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