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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/262

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

 

 

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Sachverhalt

 

Im ersten Halbjahr 2023 sind im Veterinäramt 198 Tierschutzanzeigen eingegangen, das sind 1 – 2 neue Anzeigen pro Arbeitstag.

Die Anzahl der den Haltern fortgenommenen Tiere steigt ständig. Allein im Monat Juli 2023 wurden 3 Hunde, 21 Katzen, 20 Farbratten und 1 Kongo-Graupapagei ihren Haltern fortgenommen und in verschiedenen Tierheimen untergebracht.

Alle Tierheime, mit denen wir zusammenarbeiten, sind vollkommen überfüllt. Viele Tiere wurden während der Corona-Pandemie angeschafft und wieder abgegeben, nachdem die Leute wieder zum Arbeitsplatz mussten bzw. wieder reisen konnten. Vor den Sommerferien werden jedes Jahr viele Tiere ausgesetzt oder bei den Tierheimen abgegeben. Der Anteil derjenigen, die ihre Tiere quälen und vernachlässigen steigt stetig und  infolge dessen auch die Zahl der Tiere, welche den Haltern fortgenommen werden müssen. 

Ohne die trotz Überlastung ungebrochene Hilfsbereitschaft der Mitarbeiter der Tierheime könnten wir unsere Aufgaben nicht erfüllen.

Die den Tierheimen zur Verfügung gestellten Fördermittel sind in 2023 ausgeschöpft. Die Tierheime sind dankbar für die Unterstützung.

Für Tierschutzprojekte steht zusätzlich eine jährliche Fördersumme von 50.000 € zur Verfügung. In 2023 hat das Tierheim Rendsburg 30.000 € für die Sanierung von zwei Futterküchen sowie dem Neubau einer Futterküche im Katzenhaus erhalten.

Rund 12.000 € wurden für das Projekt Videoüberwachung in Schlachtbetrieben für die Anschaffung und Installation der Videoanlagen ausgegeben. Für die verbliebenen Restmittel in Höhe von 8.000 € sind noch keine Projektanträge eingegangen.

 

Es wird beantragt, die Restmittel auf diejenigen Tierheime als Zuschuss aufteilen zu können, die in 2023 den größten Anteil der vom Veterinäramt fortgenommenen Tiere aufgenommen haben. Das sind die Tierheime in Rendsburg, Kiel, Tensbüttel und Weidefeld. Diese Tierheime würden dann einen „Sonderzuschuss“ in Höhe von jeweils 2.000 € erhalten.

 

 

 

Die Organisationsuntersuchung hat gezeigt, dass der Fachdienst gut aufgestellt und organisiert ist.

 

Im Vorgriff auf die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung wurden durch Beschluss des Hauptausschusses am 28.11.2022 drei neue Stellen bewilligt. Die Stelle einer Tierärztin wurde im Juli 2023 besetzt. Im Laufe der Organisationsuntersuchung wurden Verbesserungsmaßnahmen bereits umgesetzt sowie durch den Anbieter eines Fachprogrammes neue Software zur Verfügung gestellt, mit dem Ergebnis, dass die beiden anderen Stellen nicht besetzt werden müssen.

 

Ein wesentliches Problem stellte bisher die Rekrutierung von Lebensmittelkontrolleuren dar. Da in anderen Bundesländern eine höhere Entgeltgruppe gezahlt wird, wandern zum einen Arbeitskräfte ab und zum anderen gibt es kaum Bewerbungen auf vakante Stellen in Schleswig-Holstein. Aus diesem Grund konnten zwei freie Stellen im Fachdienst jahrelang nicht besetzt werden. 

Durch die Zahlung einer Arbeitsmarktzulage an die Lebensmittelkontrolle im Fach-dienst ist es gelungen, aktuell ausgebildetes Personal zu halten und neues Personal für die vakanten Stellen zu gewinnen.

 

Außerdem steht seit Beginn des Jahres 2023 eine neue Möglichkeit der mobilen Nut-zung eines Fachprogrammes für die Lebensmittelkontrolle zur Verfügung, sodass bisher erforderliche, umfangreiche Arbeitsschritte seitens der Lebensmittelkontrolleure und der Sachbearbeitung entfallen sind.

 

Der Stellenplan wird korrigiert und das Budget um 80.000 € gesenkt.

 

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Beschlussempfehlung

 

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, den Tierheimen in Rendsburg, Kiel, Tensbüttel und Weidefeld jeweils 2.000 € von den Restmitteln für Tierschutzprojekte zu gewähren.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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