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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/246

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

 

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Sachverhalt

Der bestehende Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2028. Hinsichtlich der stetig steigernden Relevanz des Kinderschutzes und der mit eingehender Aufgabe der Verwaltung sicherzustellen, dass jegliche Sportvereine bzw. Träger der freien Jugendhilfe ein Kinderschutzkonzept vorweisen können, beabsichtigt die Verwaltung den Vertrag mit dem KSV anzupassen.

 

Der Vertrag soll in Abstimmung mit dem KSV um die folgende vertragliche Regelung erweitert werden:


§ 5 Kinderschutzkonzept

Für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie ihren Schutz vor Gewalt verfügt der KSV sowie alle durch den Kreis im Rahmen dieses Vertrages geförderten Vereine und andere Organisationen über ein Kinderschutzkonzept. Das Konzept stellt sicher, dass die jeweils geförderte Organisation den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung analog § 8a SGB VIII gewährleistet und dass keine Personen im Sinne des § 72a SGB VIII in der Jugendarbeit beschäftigt werden. Das Konzept des KSV ist dem Kreis, die Konzepte der anderen geförderten Vereine und Organisationen dem KSV, vor Beginn der Förderung vorzulegen.

 

Um dem KSV für die tatsächliche Umsetzung genügend Zeit zur Verfügung zu stellen, soll innerhalb des § 6 verankert sein, dass die Bestimmungen des § 5 erst zum 30.06.2025 in Kraft treten. Der KSV ist mit der zusätzlichen Aufgabe einverstanden.

 

Der Vertrag tritt zum 01.01.2024 in Kraft und hat zunächst eine Laufzeit bis zum 31.12.2028. Er verlängert sich jeweils um fünf weitere Jahre, wenn er nicht spätestens bis zum 30.06. des laufenden Jahres gekündigt wird.

 

Der Entwurf des neuen Vertrages wird in der Anlage beigefügt. Die Veränderungen sind farblich rot dargestellt.

 

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Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung stimmt der Verlängerung mit ei-ner Anpassung des Vertrages zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Kreissportverband Rendsburg-Eckernförde e.V. (KSV) um eine neue Regelung zur Berücksichtigung von Kinderschutzkonzepten mit Wirkung vom 01.01.2024 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertragsabschluss mit dem KSV abzuwickeln.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

unverändert

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Anlagen

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