Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/241
Grunddaten
- Betreff:
-
Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Schwansener Ostseeküste" und "Schwansener Schleilandschaft": Entlassung von Teilflächen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.2 Umwelt
- Bearbeiter/in:
- Jennifer Hentzschel
- Ansprechpartner/in:
- Michael Wittl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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23.08.2023
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Sachverhalt
1) Entlassung einer rd 1,4 ha großen Teilfläche aus dem Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes „Schwansener Ostseeküste“ in der Gemeinde Brodersby
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 „Ferienbauernhof Schönhagen“ in der Gemeinde Brodersy soll der Bestand einer touristischen Nutzung planungsrechtlich abgesichert und geringfügig erweitert werden. Es sind u.a. eine Ferienwohnung sowie vier kleinere Ferienhäuser an dem landwirtschaftlichen Betrieb vorhanden.
Die Entwicklung des Betriebes soll weiterhin der Naturerfahrung von Erholungssuchenden und dem vielfältigen Tourismusangebot dienen. Der Beirat für Naturschutz hat in seiner Beratung keine Bedenken geäußert, zugleich die Anregung gegeben, zur Eingrünung einen Knick anlegen.
2) Entlassung einer 1,5 ha großen Teilfläche aus dem Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Schwansener Schleilandschaft“ in der Gemeinde Winnemark
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 „Hof Böllermaas“ in der Gemeinde Winnemark soll der Fortbestand und die Erweiterung des bestehenden Tiefbauunternehmens sowie des Lohnunternehmens für landwirtschaftliche und kommunale Dienstleistungen ermöglicht werden.
Die Entwicklung des Betriebes soll - da durch die Küstenlage Schwansens wesentliche Gebiete eine besondere landschaftliche sowie touristische Bedeutung aufweisen-, aber dennoch Leistungen des Tiefbaus und der Lohnunternehmen zur Verfügung stehen müssen, ermöglicht werden.
Es liegen die Voraussetzungen für die beiden Entlassungsverfahren vor. Der Beirat für Naturschutz hat keine Einwände erhoben. Die Naturschutzverbände haben sich nicht zu den Vorhaben geäußert.
Die Entlassungen sind aufgrund überwiegender öffentlicher Belange vertretbar.
Es wird der Umwelt- und Bauausschuss um Kenntnisnahme gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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98,5 kB
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