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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/204

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

 

 

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Sachverhalt

Bei der Klimaschutzagentur ist ein Antrag der Gemeinde Altenholz eingegangen.

 

Die Gemeinde Altenholz hat am 02.03.2023 über den Sanierungsträger BIG Bau einen Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gestellt und im Rahmen der Antragsprüfung weitere Unterlagen beigebracht.

Bei dem Projekt handelt es sich um den Neubau der Kindertagesstätte Friedrichsruher Weg. Der Neubau erfolgt im Rahmen der Städtebauförderung bzgl. des Sanierungsgebiets „Ortskern Stift“. Wesentlicher Teil des Neubaus ist ein hohes Maß an energetischen Standards, die über das gesetzlich vorgeschrieben Maß deutlich hinaus gehen. Neben einem hohen Dämmgrad werden Luft-Wasser-Wärmepumpen vorgesehen und eine raumlufttechnische Anlage mit Wärmerückgewinnung. Der Energieverbrauch soll in hohem Maße durch eine PV-Anlage sichergestellt werden. Zudem ist eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge vorgesehen. Ergänzend werden Dachflächen als Gründach vorgesehen. Die Standards nach Kfw-40 bzw. die Anforderung gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Nichtwohngebäude werden erreicht, auch wenn das Förderprogramm für Drittmittelgeber nicht aus diesen Programmen vorgesehen ist.

 

Das Vorhaben soll im Rahmen des Investitionspakts „Soziale Integration im Quartier“ gefördert werden. Als Förderung ist eine Fördersumme in Höhe von 1,755 Mio. € (rd. 36,6% der geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 4,790 Mio. €) beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein beantragt. Die baufachliche Prüfung läuft. Dieses Programm ist nicht ursprünglich für die Förderung von investiven Maßnahmen des Klimaschutzes vorgesehen. 

 

Die Gemeinde Altenholz beantragt Mittel in Höhe von 300.000,00 Euro aus dem Kreis-Klimaschutzfonds. Dabei wurde berücksichtigt, dass nicht alle Maßnahmen des Projektes primär dem Klimaschutz dienen. Von den geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 4,790 Mio. Euro entfallen rd. 1,370 Mio. Euro auf energetische Maßnahmen.

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Beschlussempfehlung

  1. Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, Mittel in Höhe von 300.000 Euro für die Gemeinde Altenholz zu gewähren.

 

  1. Der Hauptausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 300.000 Euro für die Gemeinde Altenholz zu gewähren.
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Relevanz für den Klimaschutz

Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.

 

Die Primärenergieeinsparungen durch die Maßnahme wird mit 9.558 kg/a angegeben.

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Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt vorbehaltlich, wenn der Drittmittelgeber die Förderung bewilligt, insgesamt 300.000,00 Euro.

Für die Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen stehen im Haushalt 2023 mit den übertragenen Resten aus den Vorjahren vorbehaltlich 4.000.000 € zur Verfügung.

Bisher sind von diesen Mitteln 1.765.644,81 Euro für insgesamt 17 Anträge zugesagt. Soweit der Hauptausschuss den Antrag der Gemeinde Altenholz bewilligt, stehen für weitere Förderungen noch 1.934.355,19 Euro im Jahr 2023 zur Verfügung.

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Anlagen

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