Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/176-01
Grunddaten
- Betreff:
-
WFG Infrastruktur GmbH / WFG mbH & Co. KG
Entsendung von 8 Mitgliedern in den Aufsichtsrat der WFG Infrastruktur GmbH / WFG mbH & Co. KG (darunter 2 Vertreter der Minderheitsgesellschafter)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.5 Kommunales und Ordnung
- Bearbeiter/in:
- Christiane Ostermeyer
- Ansprechpartner/in:
- Kruse, Dr. Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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24.07.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der WFG Infrastruktur GmbH besteht der Aufsichtsrat aus dem Landrat oder einem durch ihn bestimmten Vertreter sowie 8 weiteren Mitgliedern, die vom Kreistag entsandt werden und von denen 2 dem Kreis der Minderheitsgesellschafter angehören müssen.
Der Gesellschaftsvertrag der WFG mbH & Co. KG enthält in § 9 Abs. 2 eine identische Regelung.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, wie in der Vergangenheit praktiziert, die Aufsichtsräte beider Gesellschaften personenidentisch zu besetzen.
Die Minderheitsgesellschafter schlagen dem Kreistag vor, Herrn Georg Schäfer (VR Banken im Kreis Rendsburg-Eckernförde) und Herrn Bernd Jäger (Sparkasse Mittelholstein AG) als ihre Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Bei der Beschlussfassung ist § 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz – GstG) zu beachten. Danach sind bei der Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, Frauen und Männer jeweils hälftig zu berücksichtigen. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, sollen Frauen und Männer alternierend für die letzte Person berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los.
Gegen den zugehörigen Beschluss, TOP 8.4, aus der Kreistagssitzung vom 26.06.2023 wurde Widerspruch eingelegt. Deswegen erfolgt eine erneute Befassung in der Kreistagssondersitzung am 24.07.2023 Der Widerspruch und die Begründung sind der Anlage zu entnehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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563,6 kB
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