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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/222

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

 

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Sachverhalt

Auszug aus § 5 der Satzung des SHLKT:

 

Mitgliederversammlung

 

  1. Jeder Kreis wird in der Mitgliederversammlung durch den Kreispräsidenten/ die Kreispräsidentin und den Landrat/ die Landrätin vertreten (geborene Delegierte).
  2. Kreise mit mehr als 50.000 Einwohnern werden für je darüber hinausgehende angefangene 50.000 Einwohner durch eine weitere Kreistagsabgeordnete oder einen weiteren Kreistagsabgeordneten vertreten (weitere Delegierte). Maßgebend für die Berechnung der Anzahl der weiteren Delegierten ist die vom Statistischen Landesamt festgestellte Einwohnerzahl zum Ende des der konstituierenden Mitgliederversammlung vorangegangenen Jahres. Veränderungen in der Einwohnerzahl während der Kommunalwahlperiode werden nicht berücksichtigt. Die Kreistage wählen die weiteren Delegierten zu Beginn ihrer Wahlzeit nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, sofern nicht Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 KrO i.V. m. § 41 Abs. 1 KrO in der jeweils geltenden Fassung verlangt wird. Bei der Wahl der weiteren Delegierten ist ein Anteil von mindestens 40 Prozent Frauen anzustreben. Die Kreispräsidenten und Kreispräsidentinnen und Landräte und Landrätinnen werden auf die Wahlvorschläge der Fraktion angerechnet, deren sie tragender Partei sie angehören.
  3. In der Mitgliederversammlung können sich die Delegierten durch eine namentlich benannte Vertreterin oder einen namentlich benannten Vertreter (stellvertretende Delegierte) vertreten lassen. Als stellvertretene Delegierte können nur Mitglieder des Kreistages benannt werden, dem die oder der Delegierte angehört.

 

Bei rd. 272.000 Einwohnern sind somit 5 weitere Vertreterinnen oder Vertreter zu benennen.

 

Partei

Vertreter(in)

Stv. Vertreter(in)

Parteilos

Landrat Dr. Schwemer

 

CDU

Kreispräsident(in)

Beate Nielsen

SPD

Hans-Jörg Lüth

Anke Göttsch

Bündnis 90/Die Grünen

Christian Kalkhoff

Sandra Leiendecker

CDU

Hans Hinrich Neve

Torben Ackermann

SSW

Godber Andresen

Rainer Bosse

AfD

Thorsten Uhrbrock

Sven Chilla

 

Es sind mindestens 2 weibliche Vertreterinnen und 2 weibliche stellvertretende Vertreterinnen des Kreistages zu benennen.

 

Weitere Informationen können der beigefügten Info des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages entnommen werden. Hiernach findet §15 Gleichstellungsgesetz keine Anwendung.

 

 

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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