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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/216

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

 

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Sachverhalt

Eine geänderte Neufassung der Geschäftsordnung wird erforderlich, da die bisherige Regelung in § 7 Abs. 1 zu Anträgen für die Tagesordnung das Initiativrecht nach § 29 Abs. 4 S. 3 KrO in unzulässigem Maße beschränkt. Das Erfordernis einer konkreten Beschlussantrages ist daher zu streichen.

 

Weitere aufgefallene Änderungsnotwendigkeiten wurden eingearbeitet, als da wären:

Aufgrund des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 24. März 2023 ist in § 1 S. 2 GO-KT die Abgabe der Verhandlungsleitung an das dienstälteste Mitglied vorzusehen.

Wie im Ältestenrat vorbesprochen, wird § 6 Abs. 3 S. 1 GO-KT dahingehend angepasst, dass die Ladung allein auf elektronischem Wege per Mail erfolgt. In der Folge ist § 6 Abs. 4 ebenfalls an den rein elektronischen Versand anzupassen.

 

§ 6 Abs. 3 S. 5 GO-KT wird dahingehend angepasst, dass die Tagesordnung auf der Internetseite des Kreises bekannt gemacht wird.

 

Weitere Ergänzung (am 20.06.2023):

Aufgrund der Neufassung des § 27a Abs. 1 S. 2 KrO ist in der Folge § 31 Abs. 1 S. 1 2. HS der Geschäftsordnung dergestalt anzupassen, dass eine Fraktion mindestens 3 Mitglieder haben muss.

 

Die einzelnen Änderungen sind in der Anlage markiert in der Gesamtfassung dargestellt.

 

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Beschlussempfehlung

Der Kreistag beschließt, die Neufassung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde in der vorliegenden Fassung zu erlassen.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

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Finanzielle Auswirkungen

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Anlagen

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