Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/194
Grunddaten
- Betreff:
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Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH (KSA):
Entsendung von Vertretungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde in den Aufsichtsrat sowie Vorschlag von Mitgliedern für den Aufsichtsrat der KSA an die Gesellschafterversammlung der KSA
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.5 Kommunales und Ordnung
- Bearbeiter/in:
- Katrin Abendroth
- Ansprechpartner/in:
- Kruse, Dr. Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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26.06.2023
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Sachverhalt
Gem. § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH besteht der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertretung zu benennen bzw. zu wählen. Die Stellvertretung vertritt das jeweilige ordentliche Mitglied in dessen Verhinderungsfalle.
Laut § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages entsendet der Kreis neben dem/der Vorsitzenden des Umwelt- und Bauausschusses 2 weitere Vertretungen in den Aufsichtsrat.
Die Gesellschafterversammlung wählt daneben gemäß § 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages auf Vorschlag der Gesellschafter 9 weitere Aufsichtsratsmitglieder, von denen höchstens 3 aus den Reihen des Gesellschafters Kreis Rendsburg-Eckernförde stammen dürfen. Auch diese maximal 3 Personen und ihre jeweilige Vertretung sind vom Kreistag als Vorschlag in die Gesellschafterversammlung einzubringen. Bisher sind im Aufsichtsrat der Klimaschutzagentur des Kreises Rendsburg-Eckernförde gGmbH insgesamt 5 Personen durch den Kreis vertreten. Daher wird vor dem Hintergrund des weiter wachsenden Gesellschafterkreises vorgeschlagen, auch für den neu zu besetzenden Aufsichtsrat lediglich 2 weitere Personen und deren Stellvertretungen als Vorschlag in die Gesellschafterversammlung einzubringen.
Bei der Beschlussfassung ist § 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz – GstG) zu beachten. Danach sind bei der Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, Frauen und Männer jeweils hälftig zu berücksichtigen. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenanzahl, sollen Frauen und Männer alternierend für die letzte Person berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los.
Beschlussempfehlung
Der Kreistag entsendet neben dem Vorsitzenden / der Vorsitzenden des Umwelt- und Bauausschusses zwei weitere Personen und ihre jeweiligen Vertretungen in den Aufsichtsrat der Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH.
Der Kreistag beschließt zudem, weitere 2 Personen und ihre jeweiligen Vertretungen als Vorschlag zur Wahl in den Aufsichtsrat in die Gesellschafterversammlung der Klimaschutzagentur im Kreis Rendsburg-Eckernförde gGmbH einzubringen.