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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/193

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

Entfällt

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Sachverhalt

Gem. § 6 Abs. 1 der Organisationssatzung der ZSR AöR entsendet jeder der 15 Träger für die Dauer von 5 Jahren 1 Mitglied in den Verwaltungsrat. Zusätzlich entsendet das Land Schleswig-Holstein ebenfalls 1 Mitglied.

Gem. § 6 Abs. 2 der Organisationssatzung der ZSR AöR benennt jeder Träger ein stellvertretendes Verwaltungsratsmitglied. Im Falle der Verhinderung eines Verwaltungsratsmitglieds wird dieses Mitglied durch das stellvertretende Verwaltungsratsmitglied vertreten.

 

Bei der Beschlussfassung ist § 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz – GstG) zu beachten. Danach sind bei der Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, Frauen und Männer jeweils hälftig zu berücksichtigen. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, sollen Frauen und Männer alternierend für die letzte Person berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los.

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Beschlussempfehlung

Der Kreistag entsendet 1 Mitglied in den Verwaltungsrat der ZSR AöR und benennt darüber hinaus 1 Vertretung.

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Relevanz für den Klimaschutz

Entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

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