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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/192

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

Entfällt

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Sachverhalt

Gem. § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der RKiSH bestellt die Gesellschafterversammlung einen 15-köpfigen Aufsichtsrat. Für jedes Mitglied ist eine Vertretung zu benennen. Jeder Gesellschafter, also auch der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist berechtigt, 2 Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Der Betriebsrat ernennt 5 Mitglieder.

 

Bei der Beschlussfassung ist § 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz – GstG) zu beachten. Danach sind bei der Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, Frauen und Männer jeweils hälftig zur berücksichtigen. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, sollen Frauen und Männer alternierend für die letzte Person berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los.

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Beschlussempfehlung

Der Kreistag entsendet 2 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH und benennt für diese 2 Vertretungen.

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Relevanz für den Klimaschutz

Entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

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