Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/192
Grunddaten
- Betreff:
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Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH (RKiSH):
Entsendung von 2 Mitgliedern in den Aufsichtsrat der RKiSH und Benennung von 2 Vertretungen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.5 Kommunales und Ordnung
- Bearbeiter/in:
- Katrin Abendroth
- Ansprechpartner/in:
- Kruse, Dr. Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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26.06.2023
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Sachverhalt
Gem. § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der RKiSH bestellt die Gesellschafterversammlung einen 15-köpfigen Aufsichtsrat. Für jedes Mitglied ist eine Vertretung zu benennen. Jeder Gesellschafter, also auch der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist berechtigt, 2 Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Der Betriebsrat ernennt 5 Mitglieder.
Bei der Beschlussfassung ist § 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz – GstG) zu beachten. Danach sind bei der Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, Frauen und Männer jeweils hälftig zur berücksichtigen. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, sollen Frauen und Männer alternierend für die letzte Person berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los.