Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/184
Grunddaten
- Betreff:
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Nordkolleg Rendsburg GmbH:
Entsendung von 5 Vertretungen in die Gesellschafterversammlung;
Vorschlag von 2 Mitgliedern für den Aufsichtsrat
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.5 Kommunales und Ordnung
- Bearbeiter/in:
- Katrin Abendroth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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26.06.2023
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Sachverhalt
Gem. § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Nordkolleg Rendsburg GmbH entsendet der Kreis Rendsburg-Eckernförde 5 Vertretungen in die Gesellschafterversammlung. Die Stadt Rendsburg entsendet 2 Vertretungen, die weiteren Gesellschafter ebenfalls eine Vertretung.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus 5 Mitgliedern. 2 Mitglieder werden hierbei vom Kreis Rendsburg-Eckernförde vorgeschlagen, 1 Mitglied wird von der Stadt Rendsburg vorgeschlagen und 2 Mitglieder werden aus den Vorschlägen der anderen Gesellschafter gewählt, darunter ein Mitglied des Fördervereins.
Bei der Beschlussfassung ist § 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz – GstG) zu beachten. Danach sind bei der Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, Frauen und Männer jeweils hälftig zu berücksichtigen. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, sollen Frauen und Männer alternierend für die letzte Person berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los.
