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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/184

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

Entfällt

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Sachverhalt

Gem. § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Nordkolleg Rendsburg GmbH entsendet der Kreis Rendsburg-Eckernförde 5 Vertretungen in die Gesellschafterversammlung. Die Stadt Rendsburg entsendet 2 Vertretungen, die weiteren Gesellschafter ebenfalls eine Vertretung.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus 5 Mitgliedern. 2 Mitglieder werden hierbei vom Kreis Rendsburg-Eckernförde vorgeschlagen, 1 Mitglied wird von der Stadt Rendsburg vorgeschlagen und 2 Mitglieder werden aus den Vorschlägen der anderen Gesellschafter gewählt, darunter ein Mitglied des Fördervereins.

 

Bei der Beschlussfassung ist § 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz – GstG) zu beachten. Danach sind bei der Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, Frauen und Männer jeweils hälftig zu berücksichtigen. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, sollen Frauen und Männer alternierend für die letzte Person berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los.

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Beschlussempfehlung

Der Kreistag entsendet 5 Vertretungen in die Gesellschafterversammlung der Nordkolleg Rendsburg GmbH und schlägt 2 Mitglieder für den durch die Gesellschafterversammlung zu wählenden Aufsichtsrat vor.

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Relevanz für den Klimaschutz

Entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

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