Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/180
Grunddaten
- Betreff:
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Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH (AWR GmbH):
Wahl von 6 Mitgliedern in den Aufsichtsrat der AWR GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.5 Kommunales und Ordnung
- Bearbeiter/in:
- Katrin Abendroth
- Ansprechpartner/in:
- Kruse, Dr. Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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26.06.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der AWR GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 13 Mitgliedern. Der Kreis ist durch den Landrat oder einen von ihm zu benennende Vertretung sowie 6 weiteren Mitgliedern, die vom Kreistag gewählt werden, im Aufsichtsrat vertreten.
Die Service Plus GmbH benennt 6 Mitglieder.
Bei der Beschlussfassung ist § 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetzt – GstG) zu beachten. Danach sind bei der Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, Frauen und Männer jeweils hälftig zu berücksichtigen. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, sollen Frauen und Männer alternierend für die letzte Person berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los.