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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/180

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

Entfällt

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Sachverhalt

Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der AWR GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 13 Mitgliedern. Der Kreis ist durch den Landrat oder einen von ihm zu benennende Vertretung sowie 6 weiteren Mitgliedern, die vom Kreistag gewählt werden, im Aufsichtsrat vertreten.

Die Service Plus GmbH benennt 6 Mitglieder.

 

Bei der Beschlussfassung ist § 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetzt – GstG) zu beachten. Danach sind bei der Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, Frauen und Männer jeweils hälftig zu berücksichtigen. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, sollen Frauen und Männer alternierend für die letzte Person berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los.

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Beschlussempfehlung

Der Kreistag wählt 6 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH.

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Relevanz für den Klimaschutz

Entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

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