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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/174

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

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Sachverhalt

Gemäß § 5 der Verbandssatzung für den Zweckverband Sparkasse Rendsburg-Eckernförde besteht die Verbandsversammlung aus der Landrätin oder dem Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde, der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister der Stadt Eckernförde und der Verbandsvorsteherin oder dem Verbandsvorsteher des Zweckverbandes der Sparkasse Hohn-Jevenstedt.

 

Der Verbandsversammlung gehören 18 weitere Mitglieder an, von denen

 

  1. der Kreis Rendsburg-Eckernförde     9
  2. die Stadt Eckernförde      6 und
  3. der Zweckverband der Sparkasse Hohn-Jevenstedt  3

 

wählt.

 

Die weiteren Mitglieder werden von den Vertretungen der Verbandsmitglieder für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt.

 

§ 15 des Gleichstellungsgesetzes (GstG) findet keine Anwendung, da es sich um eine Wahl nach § 9 abs. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) handelt.

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Beschlussempfehlung

Der Kreistag wählt 9 weitere Mitglieder in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Rendsburg-Eckernförde.

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Relevanz für den Klimaschutz

entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

entfällt

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