Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/212
Grunddaten
- Betreff:
-
BBZ Rendsburg-Eckernförde
Benennung von 5 Vertreterinnen/Vertretern in den Verwaltungsrat des
BBZ Rendsburg-Eckernförde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 3.4 Schul- und Kulturwesen
- Bearbeiter/in:
- Stefan Engel
- Ansprechpartner/in:
- Voerste, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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26.06.2023
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Sachverhalt
Der Verwaltungsrat des BBZ Rendsburg-Eckernförde besteht aus dem Landrat sowie
9 weiteren Mitgliedern, die gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung des BBZ Rendsburg-
Eckernförde vom Kreistag bestimmt werden. Die Amtszeit der Mitglieder des
Verwaltungsrates entspricht der Wahlzeit des Kreistages. Nach der Kommunalwahl
am 14.05.2023 sind nunmehr die Mitglieder des Verwaltungsrates des BBZ
Rendsburg-Eckernförde für die neue Wahlperiode durch den Kreistag zu bestimmen.
Auf der Grundlage von § 8 Abs. 2 der Satzung des BBZ Rendsburg-Eckernförde
wurden dem Kreistag gemäß dem Beschluss der pädagogischen Konferenz folgende
Lehrkräfte als Mitglieder des Verwaltungsrates vorgeschlagen:
- Frau Heike Boysen-Heisler
- Herr Marcus Ernst
- Frau Kristiane Sievers
Herr Matthias Gronwald ist ausgeschieden. Das BBZ Rendsburg-Eckernförde befindet sich derzeit im Prozess der Benennung einer neuen Person. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt an den Kreis gemeldet, so dass gemäß Satzung, wie analog zum Ausscheiden von Personen, der Kreistag in einer der folgenden Sitzungen darüber beschließen kann.
Als weitere Mitglieder des Verwaltungsrates sind vom Kreis 5 Vertreterinnen und
Vertreter durch den Kreistag zu bestimmen. Hierbei ist im Rahmen der zu fassenden
Beschlüsse § 15 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz zu beachten. Zu berücksichtigen ist
somit, dass bei Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern für
den Verwaltungsrat des BBZ Rendsburg-Eckernförde Frauen und Männer jeweils
hälftig berücksichtigt werden sollen.
Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl,
sollen Frauen und Männer alternierend für die letzte Person berücksichtigt werden,
wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird;
anderenfalls entscheidet das Los.
Die vom Kreistag bestimmten Mitglieder des Verwaltungsrates haben gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung des BBZ Rendsburg-Eckernförde keine Stellvertretung.
Beschlussempfehlung
1.
Der Kreistag stimmt dem Vorschlag der Pädagogischen Konferenz des BBZ
Rendsburg-Eckernförde zu, folgende Lehrkräfte für die neue Wahlzeit als Mitglieder
des Verwaltungsrates zu bestimmen:
- Frau Heike Boysen-Heisler
- Herr Marcus Ernst
- Frau Kristiane Sievers
2.
Der Kreistag bestimmt 5 Mitglieder für den Verwaltungsrat des BBZ Rendsburg-Eckernförde.
