Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/130-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Servicestelle Ehrenamtskoordination
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Marvin Böttger
- Ansprechpartner/in:
- Prof. Dr. Stephan Ott
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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26.06.2023
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Sachverhalt
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.11.2022 die Verwaltung beauftragt, im ersten Halbjahr 2023 ein tragfähiges Konzept zur Einrichtung einer kreisweiten dauerhaften Servicestelle Ehrenamtskoordination zu erarbeiten und den Fachausschuss entsprechend einzubeziehen. Mit der Umsetzung soll sodann im zweiten Halbjahr 2023 im Anschluss an das auslaufende Projekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ begonnen werden. Für die Erarbeitung des Konzepts und für die Umsetzung stehen Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 EUR bereit.
Zur Konzepterarbeitung hat die Verwaltung einen ressortübergreifenden verwaltungsinternen Arbeitskreis einberufen, der von Herrn Böttger geleitet wird und sich aus folgenden Personen zusammensetzt:
- Dennis Staack – Fachgruppenleitung Integration und Einbürgerung sowie Projektleitung „Hauptamt stärkt Ehrenamt“
- Marco Röschmann – Fachdienstleitung Kinder, Jugend, Sport
- Barbara Rennekamp – Fachdienstleitung Eingliederungshilfen
- Marvin Böttger – Demografiebeauftragter
In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 14.02.2023 haben die Kreistagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU ihre Vorstellungen zum Thema Ehrenamtskoordination schriftlich formuliert. In der anschließenden Diskussion hat sich die Kreispolitik auf eine Anpassung des ursprünglichen Zeitplans verständigt und die Verwaltung darum gebeten, das Konzept bis zur nächsten Sitzung am 04.04.2023 vorzulegen.
Das angefügte Konzept zur Einrichtung einer Servicestelle Ehrenamtskoordination basiert auf den Vorstellungen der Kreispolitik und umfasst sowohl die Ziele und Aufgaben der Servicestelle Ehrenamtskoordination als auch einen Vorschlag für dessen Organisationsstruktur. Die personelle Ausstattung sollte mit zwei Fachkräften in Teilzeit im Umfang von insgesamt 1,0 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) erfolgen. Vorbehaltlich einer abschließenden Stellenbewertung wird der Kostenkalkulation eine Eingruppierung der beiden Stellen in die Entgeltgruppe 10 TVöD VKA zugrunde gelegt.
Beschlussempfehlung
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Sozial- und Gesundheitsausschusses mit Beginn des 2. Halbjahres 2023 eine Servicestelle Ehrenamtskoordination nach dem erarbeiteten Konzept aufzubauen und hierfür die bereits in den Haushalt des Jahres 2023 eingestellten Haushaltsmittel zu verwenden.
Vorbehaltlich eines formellen Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2024 sowie der Folgejahre inklusive Anpassung des Stellenplans beschließt der Kreistag die Fortführung einer Servicestelle Ehrenamtskoordination mit zwei Fachkräften in Teilzeit im Umfang von insgesamt 1,0 Vollzeitäquivalenten auch für die Zeit ab 01.01.2024.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Einrichtung einer Servicestelle Ehrenamtskoordination mit 1,0 VZÄ EG 10 TVöD ergeben sich folgende jährliche Kosten (Personalkosten, Sach- und Gemeinkosten nach KGST sowie sonstige Sachkosten):
1,0 VZÄ EG 10 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
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Personalkosten |
41.100 EUR |
84.700 EUR |
87.200 EUR |
89.800 EUR |
|
Sach- und Gemeinkosten (nach KGST) |
Sach- |
4.850 EUR |
9.700 EUR |
9.700 EUR |
9.700 EUR |
Gemeinkosten (KGST) |
16.440 EUR |
16.940 EUR |
17.440 EUR |
17.960 EUR |
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Sonstige Sachkosten (Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Reisekosten, Flyer etc.) |
10.000 EUR |
10.000 EUR |
10.000 EUR |
10.000 EUR |
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Gesamtkosten |
72.390 * EUR |
121.340 EUR |
124.340 EUR |
127.460 EUR |
* Da die Vollzeitstelle noch bewertet und ausgeschrieben werden muss, ist mit einer Besetzung der Stelle ab 01.07.2023 nicht zu rechnen. Die für das Haushaltsjahr 2023 bewilligten und in den Haushalt eingestellten Mittel in Höhe von 50.000,-- Euro sind somit auskömmlich. Zusätzliche Finanzmittel für das Jahr 2023 müssen nicht bereitgestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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619,7 kB
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