Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/104-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallwirtschaftskonzept AWR 2023-2027
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 2 Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
- Bearbeiter/in:
- Jennifer Hentzschel
- Beteiligt:
- FD 2.2 Umwelt
- Ansprechpartner/in:
- Michael Wittl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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26.06.2023
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Sachverhalt
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (ÖrE) die Aufgabe, eine geordnete und zukunftsgerichtete, an den Vorgaben des Bundes, sowie des Landes Schleswig-Holstein orientierte Abfallentsorgung in seinem Hoheitsgebiet zu organisieren.
Zu diesen Pflichten gehören gemäß § 4 Absatz 1 des Landesabfallwirtschafts-gesetzes das Aufstellen von Abfallwirtschaftskonzepten (AWK) und deren Fortschreibung im 5-Jahres-Rhythmus.
Das Abfallwirtschaftskonzept für die Jahre 2023-2027 wurde, wie auch das zuletzt Gültige, von der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde (AWR) erarbeitet.
Das Konzept wurde von der Verwaltung geprüft und für stimmig befunden. Es ist mit den anliegenden Kreisen und kreisfreien Städten abgestimmt und wird nach der Zustimmung durch den Kreistag dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein zur Kenntnis gegeben.
Die Verwaltung empfiehlt der Politik, dass Abfallwirtschaftskonzept 2023-2027 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
In seiner Sitzung am 30.03.2023 hat der Umwelt- und Bauausschuss über die erste Version des Abfallwirtschaftskonzepts 2023-2027 (VO/2023/104) beraten und hat den Hinweis auf Seite 40 des Konzeptes, dass die Möglichkeit auf die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem ehemaligen Deponiegelände in Alt Duvenstedt bestünde, gestrichen.
Der Umwelt- und Bauausschuss hat daraufhin folgende Empfehlung an den Kreistag ausgesprochen:
Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, das Abfallwirtschaftskonzept 2023-2027 mit der Änderung, dass auf Seite 40 des Konzeptes die Möglichkeit der Errichtung von Windkraftanlagen gestrichen wird, zu beschließen.
Das Abfallwirtschaftskonzepts 2023-2027 wurde dementsprechend angepasst, in dieser Bezugsvorlage wird dem Kreistag nun die aktualisierte Fassung, entsprechend der Empfehlung des Umwelt- und Bauausschusses, vorgelegt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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