Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/166
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Qualitätsentwicklung an Familienzentren innerhalb des Kreisgebietes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Heike Krause
- Ansprechpartner/in:
- Thomas Voerste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beratung
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10.05.2023
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Sachverhalt
In seiner Sitzung vom 16.11.2022 hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen, dem Kreistag zu empfehlen, zur Steigerung der Qualität in den Familienzentren 70.000 € bis auf Weiteres jährlich in den Haushalt einzustellen. Diese Mittel sollen mit dem Haushaltstitel "Elternkurse" über 30.000 € zu einem gemeinsamen Haushaltstitel "Qualitätsförderung an Familienzentren" mit insgesamt 10.000,-€ zusammengefasst werden. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu gemeinsam mit den Familienzentren ein Verfahren und Angebote zu entwickeln. Der Haushalt ist am 19.12.2022 durch den Kreistag beschlossen worden.
Um ihrem Auftrag nachzukommen, hat die Verwaltung eine Richtlinie zur Förderung der Qualitätsentwicklung an Familienzentren entwickelt.
Hierfür wurde ein Katalog an Maßnahme entwickelt, welche förderfähig sind. Dies können u.a. sein
- Elternkurse
- Fortbildungen der Koordinationskräften
- Heranziehung von Referenzen zur fachlich qualitativen Weiterentwicklung und Ausgestaltung der Arbeit in den Familienzentren
- Konzeptionelle Weiterentwicklung des Familienzentrums
- Entwicklung und Verankerung notwendiger Konzepte
- Inklusions- sowie Integrationsangebote
Zusätzlich dazu wurde ein Katalog an Zuwendungsvoraussetzungen geschaffen. Diese werden mittels Verwendungsnachweisen geprüft.
Die Förderung im Sinne einer 50%igen Beteiligung des Kreises am Gesamtaufwand wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Standortkommune des Familienzentrums sich mit Mitteln in gleicher Höhe an der Umsetzung der Förderziele beteiligt.
Die Richtlinie soll mit Wirkung vom 01.06.2023 rückwirkend in Kraft treten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33,4 kB
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