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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/049-01

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

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Sachverhalt

Nach der Bekanntmachung des Ministeriums für Justiz und Gesundheit vom 19.12.2022 sind für die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen die Jugendhilfeausschüsse zuständig (§ 35 Jugendgerichtsgesetz-JGG).

 

Die Städte, amtsfreien Gemeinden, Ämter des Kreises, die Arbeitsgemeinschaften der freien Wohlfahrtsverbände, der Kreisjugendring, der Sportverband und die Fraktionen des Kreises wurden mit Schreiben vom 08.02.2023 gebeten, Ihre Vorschläge für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen bis zum 05.05.2023 einzureichen. Beim Versand der Sitzungsunterlagen lagen noch nicht alle Vorschlagslisten vor. Deshalb erfolgt ein Nachversand der Listen für die einzelnen Amtsgerichte am 08.05.2023 per E- Mail an alle Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Zur Sitzung am 10.05.2023 liegen die Vorschlagslisten als Tischvorlage aus.

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Beschlussempfehlung

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die vorliegenden Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen im Kreis Rendsburg- Eckernförde für die Wahlperiode 2024 – 2028 zu bestätigen.

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Relevanz für den Klimaschutz

entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

nein

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