Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/130
Grunddaten
- Betreff:
-
Servicestelle Ehrenamtskoordination
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 4 Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Bearbeiter/in:
- Marvin Böttger
- Ansprechpartner/in:
- Prof. Dr. Stephan Ott
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Gesundheitsausschuss
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Entscheidung
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04.04.2023
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Sachverhalt
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.11.2022 die Verwaltung beauftragt, im ersten Halbjahr 2023 ein tragfähiges Konzept zur Einrichtung einer kreisweiten dauerhaften Servicestelle Ehrenamtskoordination zu erarbeiten und den Fachausschuss entsprechend einzubeziehen. Mit der Umsetzung soll sodann im zweiten Halbjahr 2023 im Anschluss an das auslaufende Projekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ begonnen werden. Für die Erarbeitung des Konzepts und für die Umsetzung stehen Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 EUR bereit.
Zur Konzepterarbeitung hat die Verwaltung einen ressortübergreifenden verwaltungsinternen Arbeitskreis einberufen, der von Herrn Böttger geleitet wird und sich aus folgenden Personen zusammensetzt:
- Dennis Staack – Fachgruppenleitung Integration und Einbürgerung sowie Projektleitung „Hauptamt stärkt Ehrenamt“
- Marco Röschmann – Fachdienstleitung Kinder, Jugend, Sport
- Barbara Rennekamp – Fachdienstleitung Eingliederungshilfen
- Marvin Böttger – Demografiebeauftragter
In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 14.02.2023 haben die Kreistagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU ihre Vorstellungen zum Thema Ehrenamtskoordination schriftlich formuliert. In der anschließenden Diskussion hat sich die Kreispolitik auf eine Anpassung des ursprünglichen Zeitplans verständigt und die Verwaltung darum gebeten, das Konzept bis zur nächsten Sitzung am 04.04.2023 vorzulegen.
Das angefügte Konzept zur Einrichtung einer Servicestelle Ehrenamtskoordination basiert auf den Vorstellungen der Kreispolitik und umfasst sowohl die Ziele und Aufgaben der Servicestelle Ehrenamtskoordination als auch einen Vorschlag für dessen Organisationsstruktur. Die personelle Ausstattung sollte mit zwei Fachkräften in Teilzeit im Umfang von insgesamt 1,0 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) erfolgen. Vorbehaltlich einer abschließenden Stellenbewertung wird der Kostenkalkulation eine Eingruppierung der beiden Stellen in die Entgeltgruppe 10 TVöD VKA zugrunde gelegt.
Beschlussempfehlung
Sozial- und Gesundheitsausschuss am 04.04.2023: Empfehlung
Vorbehaltlich eines formellen Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2024 sowie Folgejahre inkl. Anpassung des Stellenplanes empfiehlt der Sozial- und Gesundheitsausschuss dem Hauptausschuss die Einrichtung einer Servicestelle Ehrenamtskoordination mit zwei Fachkräften in Teilzeit im Umfang von insgesamt 1,0 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) dem Kreistag zu empfehlen.
Hauptausschuss am 27.04.2023: Empfehlung
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, vorbehaltlich eines formellen Haushaltsbeschlusses in seiner Sitzung am 18.12.2023, die Einrichtung einer Servicestelle Ehrenamtskoordination mit zwei Fachkräften in Teilzeit im Umfang von insgesamt 1,0 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zu beschließen.
Kreistag am 19.06.2023: Beschluss
Der Kreistag beschließt, vorbehaltlich eines formellen Haushaltsbeschlusses in seiner Sitzung am 18.12.2023, die Einrichtung einer Servicestelle Ehrenamtskoordination mit zwei Fachkräften in Teilzeit im Umfang von insgesamt 1,0 Vollzeitäquivalenten (VZÄ).
Der Kostenkalkulation wird vorbehaltlich einer abschließenden Stellenbewertung eine Eingruppierung der beiden Stellen in die Entgeltgruppe 10 TVöD zugrunde gelegt.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Einrichtung einer Servicestelle Ehrenamtskoordination mit 1,0 VZÄ EG 10 TVöD ergeben sich folgende jährliche Kosten (Personalkosten, Sach- und Gemeinkosten nach KGST sowie sonstige Sachkosten):
2023 (6 Monate): 72.390 EUR
2024: 121.340 EUR
2025: 124.340 EUR
2026: 127.460 EUR
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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627 kB
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