Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/133
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushalt 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 1 Zentrale Dienste
- Bearbeiter/in:
- Matthias Kruse
- Ansprechpartner/in:
- Fiedler, Nina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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29.03.2023
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Sachverhalt
Im Falle, dass die neuen Erkenntnisse aus dem Bieterverfahren und aus den Arbeiten zum Jahresabschlusses 2022 des Kreises dazu führen, dass ein kreisseitiger Beschluss für die Sanierungsoption „Fortführung der imland gGmbh in kommunaler Trägerschaft“ erfolgt, bedarf es hierfür eines 1. Nachtragshaushalts 2023, in dem die dafür notwendigen Finanzmittel bereitgestellt werden.
In diesem Fall wäre ein Nachtrag mit folgendem Inhalt notwendig:
Ergebnisplan
61,4 Mio. Euro – Erhöhung der Aufwendungen
Bestehend aus:
50,0 Mio. Euro – Mittel zur Gläubigerbefriedigung
10,9 Mio. Euro – operativer Gesellschafterbeitrag
(zu den bereits veranschlagten 6,0 Mio. Euro)
0,25 Mio. Euro – Mehraufwand Gutachter und Sachverständige
0,26 Mio. Euro – Mehraufwand Zinsen für Kreditaufnahmen
Finanzplan
69,8 Mio. Euro – Erhöhung der Auszahlungen
Bestehend aus:
61,4 Mio. Euro – Mehrauszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
(siehe Ergebnisplan)
7,9 Mio. Euro – Mehrauszahlung - investiver Gesellschafterbeitrag
0,5 Mio. Euro – Mehrauszahlung – Tilgung von Krediten
25,5 Mio. Euro – Erhöhung der Einzahlungen mittels aus Kreditaufnahmen
24,0 Mio. Euro – Erhöhter Anfangsbestand 2023 an Finanzmitteln
Der Finanzmittelbestand würde sich im Jahr 2023 damit voraussichtlich um 50,6 Euro verringern und zum Jahresende 21,9 Mio. Euro betragen.
Daher bedürfte es der Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten i.H.v. 25,519 Mio. Euro, um die bisher geplanten Investitionen des Kreises und den geplanten investiven Gesellschafterbeitrag für die imland gGmbH zu finanzieren und gleichzeitig finanziell handlungsfähig zu bleiben.
Aufgrund der Kreditaufnahmen bedürfte dieser 1. Nachtrag 2023 gem. § 85 Gemeindeordnung der Genehmigung des Innenministeriums als Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Der Entwurf eines Nachtragshaushalts mit den genannten Veränderungen ist in der Anlage beigefügt.
Für den Fall, dass die Sanierungsoption „Fortführung der imland gGmbH in kommunaler Trägerschaft“ umgesetzt werden soll, werden deshalb verwaltungsseitig folgende Beschlussempfehlungen vorgeschlagen:
- Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag einen 1. Nachtragshaushalt 2023 zu beschließen, welcher den Angaben in der Mitteilungsvorlage VO/2023/133 und dem anhängenden Haushaltsentwurf – 1. Nachtrag 2023 entspricht.
- Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2023 entsprechend der Angaben in der Mitteilungsvorlage VO/2023/133 und dem anhängenden Haushaltsentwurf – 1. Nachtrag 2023.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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407,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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626,8 kB
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