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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/133

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

Entfällt

 

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Sachverhalt

Im Falle, dass die neuen Erkenntnisse aus dem Bieterverfahren und aus den Arbeiten zum Jahresabschlusses 2022 des Kreises dazu führen, dass ein kreisseitiger Beschluss für die Sanierungsoption „Fortführung der imland gGmbh in kommunaler Trägerschaft“ erfolgt, bedarf es hierfür eines 1. Nachtragshaushalts 2023, in dem die dafür notwendigen Finanzmittel bereitgestellt werden.

 

In diesem Fall wäre ein Nachtrag mit folgendem Inhalt notwendig:

 

Ergebnisplan

61,4 Mio. Euro – Erhöhung der Aufwendungen

 

Bestehend aus:

50,0 Mio. Euro – Mittel zur Gläubigerbefriedigung

10,9 Mio. Euro – operativer Gesellschafterbeitrag

(zu den bereits veranschlagten 6,0 Mio. Euro)

0,25 Mio. Euro – Mehraufwand Gutachter und Sachverständige

0,26 Mio. Euro – Mehraufwand Zinsen für Kreditaufnahmen

 

Finanzplan

69,8 Mio. Euro – Erhöhung der Auszahlungen

 

Bestehend aus:

61,4 Mio. Euro  – Mehrauszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

(siehe Ergebnisplan)

  7,9 Mio. Euro – Mehrauszahlung - investiver Gesellschafterbeitrag

  0,5 Mio. Euro – Mehrauszahlung – Tilgung von Krediten

 

25,5 Mio. Euro – Erhöhung der Einzahlungen mittels aus Kreditaufnahmen

24,0 Mio. Euro – Erhöhter Anfangsbestand 2023 an Finanzmitteln

 

Der Finanzmittelbestand würde sich im Jahr 2023 damit voraussichtlich um 50,6 Euro verringern und zum Jahresende 21,9 Mio. Euro betragen.

 

Daher bedürfte es der Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten i.H.v. 25,519 Mio. Euro, um die bisher geplanten Investitionen des Kreises und den geplanten investiven Gesellschafterbeitrag für die imland gGmbH zu finanzieren und gleichzeitig finanziell handlungsfähig zu bleiben.

 

Aufgrund der Kreditaufnahmen bedürfte dieser 1. Nachtrag 2023 gem. § 85 Gemeindeordnung der Genehmigung des Innenministeriums als Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

 

Der Entwurf eines Nachtragshaushalts mit den genannten Veränderungen ist in der Anlage beigefügt.

 

Für den Fall, dass die Sanierungsoption „Fortführung der imland gGmbH in kommunaler Trägerschaft“ umgesetzt werden soll, werden deshalb verwaltungsseitig folgende Beschlussempfehlungen vorgeschlagen:

  1. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag einen 1. Nachtragshaushalt 2023 zu beschließen, welcher den Angaben in der Mitteilungsvorlage VO/2023/133 und dem anhängenden Haushaltsentwurf – 1. Nachtrag 2023 entspricht.

 

  1. Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2023 entsprechend der Angaben in der Mitteilungsvorlage VO/2023/133 und dem anhängenden Haushaltsentwurf – 1. Nachtrag 2023.

 

 

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

Siehe Sachverhalt

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Anlagen

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