Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/125

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Begründung der Nichtöffentlichkeit

Entfällt.

Reduzieren

Sachverhalt

Der Haushaltsbeschluss des Kreistages vom 19.11.2022 ist mit den nachstehenden Teilbeschlüssen für die Kreiskulturstiftung nicht umsetzbar ohne durch den Mittelabruf umsatzsteuerpflichtig zu werden. Die Finanzmittel für das Projekt „Schule trifft Kultur“ und die Budgetmittel für die Kreiskulturstiftung sind im Haushalt 2023 veranschlagt.

 

  1. Beschluss im SSKB vom 21.11.2022 unter TOP 6.2.10: Projekt „Schule trifft Kultur“ (StK) für die Jahre 2023 bis 2025 jährlich 10.000,--€. Abstimmung zu Verfahren mit Kreiskulturstiftung. => mögliche Wertung als Auftrag an Kreiskulturstiftung = mögliche Umsatzsteuerpflicht für Kreiskulturstiftung (KKS)
  2. Beschluss im Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung vom 21.11.2022 unter TOP 6.2.11: dauerhafte Erhöhung des Budgets der KKS auf 130.000,--€ inklusive Kulturtafel unter der Voraussetzung Umsatzsteuerbefreiung.
  3. Im Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung vom 06.02.2023 unter TOP 8: Antrag der KKS vom 18.01.2023 auf Auszahlung von Mittel in Höhe von 140.000,--€, zusammengesetzt aus Budgetmittel plus 10.000 für StK => aufgrund rechtlicher Bedenken Antrag zurückgestellt bis zur nächsten Sitzung.

 

Eine Überprüfung durch das Rechtsamt hat folgende Ergebnisse geliefert:

 

Gemäß § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung des Kreises entscheiden die Ausschüsse im Rahmen der ihnen zugeordneten Budgets über die Gewährung von Zuschüssen bis zu einem Betrag von 125.000 €. Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 15 der Hauptsatzung entscheidet der Hauptausschuss über die Gewährung von Zuschüssen bis zu einem Betrag von 125.000 €. Da dieser Betrag vorliegend überschritten wird, ist in der Folge der Kreistag an der Beschlussfassung zu beteiligen.

 

Dem Kreistag wird nach verwaltungsseitiger Prüfung folgende Beschlussformulierung empfohlen:

 

„Der Kreistag beschließt, der der Kulturstiftung des Kreises Rendsburg-Eckernförde auf deren Antrag vom […], Projektmittel in Höhe von 140.000 € für die im Antrag genannten Projekte und Maßnahmen zu gewähren“.

 

Aufgrund der Terminierung der nächsten Kreistagssitzung am 19.06.2023 für die Aktualisierung der Beschlussfassung wird seitens des Fachdienstes Schul- und Kulturwesen empfohlen, der Kulturstiftung bereits im Vorwege einen Abschlag in Höhe des Budgets von 120.000,--€ aus den bereitgestellten Haushaltsmitteln zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit per Beschluss im Hauptausschuss am 27.04.2023 auszuzahlen, da der politische Wille zur finanziellen Unterstützung der Kreiskulturstiftung gegeben ist. Das Projekt Schule trifft Kultur hat gemäß der Anlage kurzfristige Starttermine, die auf die ausgewiesenen Finanzmittel kurzfristig angewiesen sind.

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Bezugnehmend auf den Antrag der Kulturstiftung des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 18.01.2023 hebt der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung seine im Beschluss vom 21.11.2022 gesetzt Bedingung, dass die Zuwendung von der Umsatzsteuerpflicht befreit sein müsse, auf. Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung dem Kreistag, der Kulturstiftung des Kreises Rendsburg-Eckernförde auf deren Antrag vom 18.01.2023 Projektmittel in Höhe von 140.000 € für die im Antrag genannten Projekte und Maßnahmen zu gewähren.

 

Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung empfiehlt dem Hauptausschuss eine Beschlussfassung zur vorzeitigen Abschlagszahlung aus dem Budget der Kreiskulturstiftung in Höhe von 120.000,--€.

Reduzieren

Relevanz für den Klimaschutz

Entfällt

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Ja

Reduzieren

Anlagen

Loading...