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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/113

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

Entfällt.

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Sachverhalt

Die KielRegion beteiligt sich am Bundesförderprogramm Modellprojekte Smart Cities.

 

In diesem Programm der integrierten Stadt- und Regionalentwicklung werden 73 Modellstädte und -regionen von der Bundesregierung gefördert. Als eine der wenigen Modellregionen werden im Rahmen des Projektes Smarte KielRegion sowohl städtische als auch ländliche Herausforderungen in einer vielseitigen und intelligent vernetzten Küstenregion betrachtet. Als Zuwendungsempfängerin setzt die Landeshauptstadt Kiel das Projekt unter dem Titel „Smarte KielRegion“ im Rahmen der regionalen Kooperation gemeinsam mit der KielRegion GmbH sowie den Kreisen Plön und Rendsburg-Eckernförde um.

 

Das Team der Smarten KielRegion hat im Rahmen eines umfangreich angelegten Beteiligungsprozesses unter Einbindung von über 2.000 Akteuren die zentralen Herausforderungen und möglichen Lösungsansätze in den betrachteten Handlungsfeldern Quartiersentwicklung, Mobilität sowie Küsten- und Meeresschutz erarbeitet und im vorliegenden Strategiepapier zusammengefasst.

 

Die Strategie für eine Smarte KielRegion ist als Fahrplan zur Gestaltung einer lebenswerteren KielRegion mit intelligenten und digitalen Lösungen als Antworten auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen zu verstehen. Sie stellt eine sinnvolle Ergänzung zu den Digitalisierungsstrategien und -ansätzen der Kreise, Städte, Gemeinden und/oder Ämter dar. Dabei baut sie auf den konkreten Plänen und Planungsverfahren einzelner Fachbereiche auf, z. B. denen des Digitalisierungs- und Mobilitätsmanagements, der Stadt- und Regionalplanung oder dem Klima- und Umweltschutz. Die Strategie ersetzt diese jedoch nicht, sondern nutzt bestehende Synergien und verbindet sie durch gemeinsame Ziele und Ansätze. So bündeln wir Kräfte, Ressourcen und Potenziale der KielRegion in ausgewählten Bereichen.

 

Die Strategie der Smarten KielRegion beinhaltet acht übergeordnete und integrierte Maßnahmen, in denen einzelne Bestandteile zusammengeführt bzw. in der Umsetzungsphase des Förderprojektes noch erarbeitet werden. Integriert bedeutet dabei, dass die Maßnahmen jeweils eng miteinander verflochten sind, Relevanz für mehrere Handlungsfelder aufweisen und die Voraussetzungen bzw. Rahmenbedingungen der Smarten KielRegion adressieren.

 

Die Maßnahmen für die Umsetzungsphase sollen durch die Entwicklung smarter Lösungen und digitaler Werkzeuge die Erreichung der definierten Kernziele der Smarten KielRegion unterstützen und einen erkennbaren Mehrwert für die gesamte Region schaffen.

 

Folgende Maßnahmen werden im Rahmen Umsetzungsphase nach Freigabe durch den Fördermittelgeber umgesetzt:

 

1. Beteiligungstoolbox

2. Digitales Zentrum

3. Experimentierquartier

4. Intelligente Mobilität

5. Küsten-Verbundenheit für die Region

6. Regionale Datenplattform

7. Smarte KielRegion Akademie

8. Smarte Zugänge

Die jeweiligen Bestandteile der einzelnen Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit den regionalen Partnern zu Beginn der Umsetzungsphase weiter konkretisiert und für die Prüfung durch den Fördermittelgeber qualifiziert.

 

Eine Vorgabe des Fördermittelgebers (BMWBS) ist, dass die Strategie politisch beschlossen wird, bevor die Umsetzungsphase startet. Nach dem einstimmigen Beschluss der Strategie durch den Aufsichtsrat der KielRegion ist für das Projekt die Beteiligung aller für die regionale Kooperation relevanter politischen Gremien mit einem gemeinsamen Votum wichtig, entsprechende Vorlagen werden daher zeitnah auch in den Gremien der Landeshauptstadt Kiel und des Kreises Plön beraten und entschieden werden.

 

Als geförderte Region im Rahmen der Modelprojekte Smart City Förderung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wurden für die Umsetzungsphase Fördergelder in Höhe von 13,5 Millionen Euro gewährt. Für die Landeshauptstadt Kiel liegt eine Bestätigung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein hinsichtlich der Haushaltsnotlage vor. Der Eigenanteil für finanzschwache Kommunen beträgt damit 10% des Gesamtprojektvolumens, andernfalls wären es 35%.

Auf Anfrage an den Fördermittelgeber wurde bestätigt, dass sich die Förderquote auch durch das Hinzutreten der Kreis Rendsburg-Eckernförde und Plön nicht ändert, da die KielRegion als eine Einheit betrachtet wird.

 

Der Eigenanteil beläuft sich somit auf 1,5 Millionen Euro bis 2028 (300.000 Euro p.a.). Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel hat am 19.03.2020 beschlossen, den 10% Eigenanteil in ihrem Haushalt einzustellen. Die Förderbewilligung wurde auf dieser Finanzierungsgrundlage für die Projektlaufzeit von 2021 bis 2028 erteilt.

 

Bei der Antragsstellung wurde das Projekt zwar für die gesamte Region geplant, beschrieben und auch betitelt, jedoch ist die Landeshauptstadt Kiel aufgrund komplexer Klärungsprozesse zunächst alleinige Antragstellerin gewesen. Im Fördermittelbescheid bekam die KielRegion den Hinweis, den Fokus nicht nur auf die Landeshauptstadt, sondern eben klar auf die gesamte Region zu legen.

 

Die Projektbeteiligten halten für die Umsetzungsphase der Smarten KielRegion eine Selbstbeteiligung auch der Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön ab 2024 für sinnvoll, um herauszustellen, dass es sich um ein gemeinsames Projekt der KielRegion handelt, von dem diese in ihrer Gesamtheit profitieren soll und in dem sich alle drei Gebietskörperschaften engagieren.

 

Der Fördermittelgeber benötigt zum jetzigen Zeitpunkt zunächst nur eine generelle Zusage.

Für die zukünftige finanzielle Beteiligung der Kreise wurden im Vorfeld zwei mögliche Beteiligungsmodelle skizziert:

 

a) In Betracht käme zum einen die Aufteilung der Zuschüsse an den Gesellschafteranteilen der KielRegion GmbH. Das würde für die Gesellschafter folgende finanzielle Beteiligung bedeuten:

Landeshauptstadt Kiel: 36,666% entspricht 109.999€ p.a. ab 2024 bis 2028,

Kreis Rendsburg-Eckernförde: 36,666% entspricht 109.998€ p.a. ab 2024 bis 2028,

Kreis Plön: 26,668% entspricht 80.004€ p.a. ab 2024 bis 2028.

 

b) Die Landeshauptstadt Kiel bietet die folgende Aufteilung der Finanzierung an:

Landeshauptstadt Kiel 50% = 150.000 p.a. ab 2024 bis 2028,

Kreis Rendsburg-Eckernförde und Kreis Plön jeweils 25% = jeweils 75.000€ p.a. ab 2024 bis 2028. 

 

Aus finanzieller Sicht wäre die Variante b) für den Kreis Rendsburg-Eckernförde günstiger. Allerdings stünde dann auch zu befürchten, dass die Leistungen für den Kreis geringer ausfallen. Durch die Variante a) würde das verhindert und Gleichberechtigung zwischen der Landeshauptstadt Kiel und den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön erreicht. Die Verteilung nach Punkt a) und somit nach Gesellschafteranteilen ist in der Vergangenheit üblich und akzeptiert gewesen.

 

Beschlossen würde die finanzielle Beteiligung ggf. über den Wirtschaftsplan der KielRegion ab 2024, daher werden hier aktuell zunächst nur die Sachlage und Absichten beschrieben. Zu den Haushaltsberatungen werden diese Inhalte erneut im REA und anschließend im Hauptausschuss und Kreistag beraten und ggf. entsprechend dann beschlossen werden.

Um die Fördermittel zu erlangen, bedarf es jedoch bereits jetzt eines grundsätzlichen inhaltlichen Votums des Regionalentwicklungsausschusses.

 

Frau Schrabback, Geschäftsführerin der KielRegion, wird die Inhalte dieser Vorlage in der Sitzung vortragen.

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Beschlussempfehlung

Der Regionalentwicklungsausschuss begrüßt die Strategie für eine Smarte KielRegion inklusive der Bearbeitung der acht zentralen Maßnahmen sowie des Umsetzungskonzeptes.

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Relevanz für den Klimaschutz

Ja. Küsten- und Meeresschutz sowie umweltfreundliche Mobilität sind zentrale Ziele dieses Konzepts.

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Finanzielle Auswirkungen

Durch das jetzige Votum entstehen zunächst keine finanziellen Auswirkungen.

Je nach Beschlussfassung über eines der beiden möglichen Finanzierungsmodelle in den Haushaltsberatungen würde in den Jahren 2024 bis 2028 für den Kreis Rendsburg-Eckernförde ein jährlicher Betrag von 75.000 € oder 109.998 € fällig.

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Anlagen

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