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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/104

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (ÖrE) die Aufgabe, eine geordnete und zukunftsgerichtete, an den Vorgaben des Bundes, sowie des Landes Schleswig-Holstein orientierte Abfallentsorgung in seinem

Hoheitsgebiet zu organisieren.

 

Zu diesen Pflichten gehören gemäß § 4 Absatz 1 des Landesabfallwirtschafts-gesetzes das Aufstellen von Abfallwirtschaftskonzepten (AWK) und deren Fortschreibung im 5-Jahres-Rhythmus.

 

Das Abfallwirtschaftskonzept für die Jahre 2023-2027 wurde, wie auch das zuletzt Gültige, von der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde (AWR) erarbeitet.

 

Das Konzept wurde von der Verwaltung geprüft und für stimmig befunden. Es ist mit den anliegenden Kreisen und kreisfreien Städten abgestimmt und wird nach der Zustimmung durch den Kreistag dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein zur Kenntnis gegeben.

 

Die Verwaltung empfiehlt der Politik, dass Abfallwirtschaftskonzept 2023-2027 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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Beschlussempfehlung

1. Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, das Abfallwirtschafts- 
    konzept 2023-2027 zu beschließen.

2. Der Kreistag beschließt das Abfallwirtschaftskonzept 2023-2027.

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Anlagen

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