Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/095
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutzmanagement: Anträge Klimaschutzfonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.1 Gebäudemanagement
- Bearbeiter/in:
- Jörn Voß
- Ansprechpartner/in:
- Voß, Jörn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Bauausschuss
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Beratung
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30.03.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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27.04.2023
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Sachverhalt
Bei der Klimaschutzagentur ist ein Antrag der Gemeinde Groß Wittensee eingegangen.
Die Gemeinde Groß Wittensee plant den Neubau eines energieeffizienten Schulgebäudes. Aus dem Programm IMPULS 2030 II des Landes Schleswig-Holstein sind 3 Mio. Euro als Förderung vorgesehen. Darüber hinaus hat die Gemeinde Groß Wittensee Fördermittel im Rahmen des KfW-Bundesprogramms 464 “Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude” in Höhe von 525.750 Euro beantragt. Die Gesamtkosten des Vorhabens sind auf rd. 11,13 Mio. Euro abgeschätzt.
Die Gemeinde Groß Wittensee beantragt Mittel in Höhe von vorbehaltlich 300.000,00 Euro aus dem Kreis-Klimaschutzfonds, die maximal zulässige Fördersumme.
In den beigefügten Förderanträgen für das IMPULS-Programm (Anlage 02 – Seite 4 von 6) sowie bei der KFW (Seite 2) hat die Gemeinde den Mitteleinsatz Dritter bzw. sonstige öffentliche Mittel angegeben. Hier wurde angenommen, dass der Kreises Rendsburg-Eckernförde die Maßnahme mit 200.000 Euro fördern würde. Zu diesem Zeitpunkt ging die Gemeinde noch von der maximale Fördersumme aus, die gemäß der Kreis-Richtlinie möglich ist.
Aufgrund der anstehenden Beschlussfassung im Kreistag am 20.03.2023 über eine geänderte Richtlinie beantragt die Gemeinde Groß Wittensee die maximal mögliche Summe in Höhe von 300.000,00 Euro aus dem Kreis-Klimaschutzfonds. Der Antrag steht unter dem Vorbehalt, dass der Kreistag am 20.03.2023 die Veränderungen in der entsprechenden Richtlinie beschließt.
Die Gemeinde wiederrum muss gegenüber der KFW und der Investitionsbank Schleswig-Holstein über die geänderte Fördersumme des Kreises informieren und den Finanzierungsplan ggf. anpassen.
Die Primärenergieeinsparungen durch die Maßnahme wird vom Energie-Effizienz-Experten mit 150.797 kWh pro Jahr bzw. einer CO2-Einsparung in Höhe von 29.013 kg pro Jahr angegeben.
Finanzielle Auswirkungen
Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt vorbehaltlich, wenn der Kreistag am 20.03.2023 die Veränderungen in der entsprechenden Richtlinie beschließt, insgesamt 300.000,00 Euro.
Für die Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen stehen im Haushalt 2023 mit den übertragenen Resten aus den Vorjahren vorbehaltlich insgesamt 4.000.000 Euro zur Verfügung. Bisher sind von diesen Mitteln 1.454.904,53 Euro für insgesamt 15 Anträge zugesagt.
Soweit der Hauptausschuss den Antrag der Gemeinde Groß Wittensee bewilligt, stehen für weitere Förderungen noch 2.245.095,47 Euro insgesamt im Jahr 2023 zur Verfügung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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6,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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144,2 kB
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