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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/062-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der in der Anlage zur VO/2023/062 enthaltene Entwurf für einen Erbbaurechtsbestellungsvertrag musste in einigen wenigen Punkten angepasst werden.

Die Änderungen beziehen sich auf zwei Grundstücke in Rendsburg. Mit Grundstückskaufvertrag vom 28.03.2011 verkaufte die Stadt Rendsburg dem Kreis eine Fläche von ca. 10.300 m2 zum Zwecke der Krankenhauserweiterung. Im Gegenzug verkaufte der Kreis der Stadt eine Fläche von ca. 1.575 m2, die die Stadt für eine Zufahrtsstraße nutzen möchte.

Von dem an den Kreis verkauften Grundstück ist eine Teilfläche aktuell noch nicht übereignet worden, da ihre Vermessung und grundbuchrechtliche Trennung noch nicht erfolgt ist. Gleiches gilt für das gesamte an die Stadt verkaufte Grundstück.

Dieser Sachverhalt ist nunmehr durch entsprechende Ergänzungen im Entwurf für einen Erbbaurechtsbestellungsvertrag durch die Sozietät Cornelius + Krage berücksichtigt worden:

  • In Abschnitt B.XII (neu) ist ein Passus aufgenommen worden, nach dem die Parteien verpflichtet sind, eine entsprechende Erstreckung des Erbbaurechts durch Abschluss eines Nachtrags und Abgabe der erforderlichen Erklärungen in grundbuchrechtlicher Form vorzunehmen, sobald Vermessung, Auflassung und Eigentumsumschreibung hinsichtlich dieser Fläche erfolgt sind.
  • Für die an die Stadt Rendsburg noch zu übereignende Fläche ist vorgesehen, dass die Ausübung des Erbbaurechts auf die Fläche des Erbbaugrundstücks abzüglich dieser Teilfläche beschränkt ist und diese Teilfläche nach Grundstücksteilung freizugeben ist (siehe Abschnitt B.III).

 

Im Übrigen wird auf die Sachverhaltsdarstellung in der Vorlage VO/2023/062 Bezug genommen.

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Relevanz für den Klimaschutz

entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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