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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/087

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

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Sachverhalt

Für den Fall, dass kreisseitig beschlossen wird, die Sanierungsoption „Fortführung der imland gGmbh in kommunaler Trägerschaft“ durch Bereitstellung der hierfür benötigten Finanzmittel zu ermöglichen, bedarf es dafür eines 1. Nachtragshaushalts 2023, in dem die benötigten Mittel bereitgestellt werden.

 

In diesem Fall wäre ein Nachtrag mit folgendem Inhalt notwendig:

Im Ergebnishaushalt bedürfte es 26,949 Mio. € höherer Transferaufwendungen.

Davon wären 14 Mio. €, zusätzlich zu den bereits veranschlagten 6 Mio. €, zur Gläubigerbefriedigung erforderlich. Die weiteren 12,949 Mio. € wären als operativer Gesellschafterbeitrag für den laufenden Betrieb der imland gGmbH zu veranschlagen.

Zusätzlich wären im Rahmen der sonstigen Aufwendungen 250.000 € an Mehraufwendungen nötig für Leistungen von Gutachtern und Sachverständigen.

 

Im Finanzhaushalt wären in dem Fall zusätzliche 8,127 Mio. € als investiver Gesellschafterbeitrag vorzusehen.

 

Der Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten i.H.v. 25,716 Mio. € bedürfte es, um die bisher geplanten Investitionen des Kreises und den geplanten investiven Gesellschafterbeitrag für die imland gGmbH zu finanzieren und gleichzeitig finanziell handlungsfähig zu bleiben.

 

Aufgrund der geplanten Kreditaufnahmen bedürfte ein 1. Nachtrag 2023 gemäß § 85 Gemeindeordnung der Genehmigung des Innenministeriums als Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

 

Ein Entwurf eines Nachtragshaushalts mit den genannten Veränderungen ist in der Anlage beigefügt.

 

Für den Fall, dass die Sanierungsoption „Fortführung der imland gGmbH in kommunaler Trägerschaft“ umgesetzt werden soll, werden deshalb verwaltungsseitig folgende Beschlussempfehlungen vorgeschlagen:

 

  1. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag einen 1. Nachtragshaushalt 2023 zu beschließen, welcher den Angaben in der Mitteilungsvorlage VO/2023/087 und dem anhängenden Haushaltsentwurf 2023 entspricht.

 

  1. Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses den 1. Nachtragshaushalt 2023 entsprechend der Angaben in der Mitteilungsvorlage/2023/087 und dem anhängenden Haushaltsentwurf 2023.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

Siehe Sachverhalt

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Anlagen

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