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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/090

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach § 10 Abs. 3 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und der Amtsordnung (GKAVO) gelten für die Durchführung des Bürgerentscheids die Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes über die Gemeindewahl entsprechend.

Danach hat der Kreistag, nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss, über die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche zu beschließen, siehe § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG).

 

Die Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss findet am 20.03.2023 statt.

 

Einsprüche gegen den Bürgerentscheid liegen nicht vor.

Die Feststellung des Abstimmungsergebnisses ist fehlerfrei.

 

Somit kann die Gültigkeit der Abstimmung festgestellt werden.

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Beschlussempfehlung

Der Kreistag beschließt, den am 06.11.2022 durchgeführten Bürgerentscheid zur imland gGmbH für gültig zu erklären.

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Relevanz für den Klimaschutz

Entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

Keine

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