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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/179

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

a) Gem. § 57 Kreisordnung i. V. m. § 91 Gemeindeordnung hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat gem. § 92 Gemeindeordnung den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen zu prüfen. Gemäß Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 07.10.2022 hat die Prüfung, ob

 

1. der Haushaltsplan eingehalten ist,

2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,

3. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,

4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,

5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,

6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,

 

bis auf die in dem Schlussbericht hervorgehobenen Hinweise und Feststellungen, zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

 

Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss 2021 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises.

 

 

 b) Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dürfen gemäß § 57 KrO i.V.m. § 82 GO nur geleistet werden wenn der Kreistag zugestimmt hat.

In Fällen, die keinen Aufschub dulden oder bei unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann der Landrat die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen. Gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 ist der Landrat ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 € zuzustimmen. Die Genehmigung des Kreistages gilt in diesen Fällen als erteilt.

 

Die im Jahresabschluss 2021 aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen setzen sich wie folgt zusammen:

 

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2021 – Aufwendungen Ergebnishaushalt

Bezeichnung

Ergebnishaushalt – in Euro

Nicht zahlungswirksame Mehraufwendungen

24.244.621,30

pauschal genehmigte Überschreitungen

302.744,18

vom Hauptausschuss genehmigte Überschreitungen

0,00

vom Hauptausschuss noch zu genehmigende Überschreitungen

4.293.098,28

Zusammen

28.840.463,76

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2021 – Auszahlungen

Bezeichnung

Lfd. Verwaltungstätigkeit

Investitionen

pauschal genehmigte Überschreitungen

256.936,25

18.329,78

vom Hauptausschuss genehmigte Überschreitungen

0,00

0,00

vom Hauptausschuss noch zu genehmigende Überschreitungen

9.913.732,14

280.032,78

Zusammen

10.170.668,39

298.362,56

 

 

Die vom Kreistag noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen sind bei folgenden Budgets aufgetreten:

 

Budget

Bezeichnung

Ansatz

Euro

Ergebnis

 

Euro

Über-

schreitung

Euro

Noch zu genehmigende Aufwendungen im Ergebnishaushalt

02101

Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt- Personalaufwendungen1

805.200,00

878.554,70

95.754,70

11101

Personal

1.562.100,00

2.107.436,73

471.544,02

11101

Personal - Personalaufwendungen

2.342.400,00

2.532.054,02

189.654,02

12101

IT-Management

1.199.900,00

1.540.449,57

329.689,92

12101

IT-Management - Personalaufwendungen

1.534.800,00

1.785.530,11

250.730,11

20701

Mobilität

23.642.800,00

29.192.631,14

1.578.346,22

21101

Ordnungswesen und Verkehr - Personalaufwendungen

3.283.900,00

3.348.648,24

64.748,24

23101

Zuwanderung - Personalaufwendungen

1.221.400,00

1.312.392,22

90.992,22

23301

Dezentrale Betreuung Asylbewerber

421.700,00

1.352.403,79

99.921,18

25103

Beteiligungsverwaltung, EU - Personalaufwendungen

86.000,00

143.690,45

57.690,45

26301

Rettungsdienst - Personalaufwendungen

2.099.700,00

2.390.285,98

176.708,05

32604

Amtsvormundschaften - Personalaufwendungen

1.561.100,00

1.745.561,68

184.461,68

33601

Jugendhilfe - Personalaufwendungen

3.643.000,00

3.986.865,73

343.865,73

42301

Soziale Sicherung - Personalaufwendungen

2.031.400,00

2.097.702,11

66.302,11

52501

Bauaufsicht - Personalaufwendungen

2.066.200,00

2.190.375,75

124.175,75

54206

Schule Hochfeld - Personalaufwendungen

386.700,00

555.213,88

168.513,88

Gesamt

4.293.098,28

Noch zu genehmigende Auszahlungen im Finanzhaushalt - lfd. Verwaltungstätigkeit

02101

Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt - Personalauszahlungen 1

805.200,00

860.645,79

55.445,79

11101

Personal - Personalauszahlungen

2.342.400,00

2.902.065,65

559.665,65

12101

IT-Management

1.199.900,00

1.818.397,14

595.827,58

12101

IT-Management - Personalauszahlungen

1.534.800,00

1.806.222,34

271.422,34

20701

Mobilität

23.642.800,00

30.827.081,00

7.157.372,34

22501

Abfallwirtschaft

22.289.100,00

22.427.735,24

138.635,24

23101

Zuwanderung - Personalauszahlungen

1.221.400,00

1.299.028,53

77.628,53

23301

Dezentrale Betreuung Asylbewerber

421.700,00

1.352.094,17

99.611,56

25103

Beteiligungsverwaltung, EU - Personalauszahlungen

86.000,00

142.487,64

56.487,64

32601

Amtsvormundschaften - Personalauszahlungen

1.561.100,00

1.719.949,23

158.849,23

33601

Jugendhilfe - Personalauszahlungen

3.643.000,00

4.032.472,68

389.472,68

52501

Bauaufsicht - Personalauszahlungen

2.066.200,00

2.175.122,98

108.922,98

54206

Schule Hochfeld - Personalauszahlungen

386.700,00

556.697,83

169.997,83

54208

Allgem. Schulangelegenheiten - Personalauszahlungen

520.800,00

595.192,75

74.392,75

Gesamt

9.913.732,14

Noch zu genehmigende Auszahlungen im Finanzhaushalt – investive Auszahlungen

25103

Beteiligungsverwaltung, EU

0,00

107.976,07

107.976,07

54201

Regionales Bildungszentrum I (BBZ RD-Eck)

624.600,00

680.346,83

55.746,83

54202

Regionales Bildungszentrum II (BBZ NOK)

744.600,00

806.596,65

61.996,65

54208

Allgemeine Schulangelegenheiten

79.354,77

133.668,00

54.313,23

Gesamt

280.032,78

 

 

Hinweis: Die Überschreitung wird in der Höhe dargestellt, die nach Abzug von Minderaufwendungen/-auszahlungen, Mehrerträgen und gesondert genehmigten Überschreitungen in dem Budget entstanden sind. 

 

c) Gemäß § 26 Nr. 3 GemHVO-Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden.

Im Haushaltsjahr 2021 ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.758.285,14 € entstanden. Er kann aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden.  

 

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Beschlussempfehlung

Der Unterausschuss Rechnungsprüfung schlägt dem Hauptausschuss vor, dem Kreistag zu empfehlen:

a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 92 GO i. V. m. § 57 KrO zu beschließen,

b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 4.293.098,28 € (Aufwendungen im Ergebnishaushalt), 9.913.732,14 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) und 280.032,78 € (Auszahlungen für Investitionen) zu genehmigen,

c) den Jahresfehlbetrag in Höhe von insgesamt 3.758.285,14 € aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen. 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag auf Vorschlag des Unterausschusses Rechnungsprüfung:

a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 92 GO i. V. m. § 57 KrO zu beschließen,

b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 4.293.098,28 € (Aufwendungen im Ergebnishaushalt), 9.913.732,14 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) und 280.032,78 € (Auszahlungen für Investitionen) zu genehmigen,

c) den Jahresfehlbetrag in Höhe von insgesamt 3.758.285,14 € aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen. 

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses:

a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 92 GO i. V. m. § 57 KrO zu beschließen,

b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 4.293.098,28 € (Aufwendungen im Ergebnishaushalt), 9.913.732,14 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) und 280.032,78 € (Auszahlungen für Investitionen) zu genehmigen,

c) den Jahresfehlbetrag in Höhe von insgesamt 3.758.285,14 € aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen. 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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