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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/054-01

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

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Sachverhalt

Der Kindertagesstättenbedarfsplan (erster und zweiter Abschnitt) wird an die Vorgaben des KitaG des Landes sowie die kreisinternen Regelungen zur Bedarfsplanung angepasst. Der aktuelle Bedarfsplan des Kreises mit Stand vom 01.02.2023 erfolgte in Abstimmung mit den Gemeinden zum Kita-Halbjahr 2022/2023. Dieser wurde im Jugendhilfeausschuss am 22.02.2023 beraten und wird nunmehr dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt.

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Beschlussempfehlung

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, den Änderungen zum Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreises mit Stand vom 01.02.2023 zuzustimmen.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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