Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/075
Grunddaten
- Betreff:
-
Informationen zum Verfahren der Wahl einer Landrätin
oder eines Landrates 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.1 Personal, Organisation und allgemeine Dienste
- Bearbeiter/in:
- Christiane Ostermeyer
- Ansprechpartner/in:
- Christina Mönke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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10.03.2023
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Sachverhalt
Der Landrat Dr. Rolf-Oliver Schwemer hat im Juni 2022 öffentlich erklärt, dass er nicht zur Wiederwahl im Jahr 2024 antreten wird. Die Wahlzeit von Herrn Dr. Schwemer endet daher mit Ablauf des 30.06.2024.
Die Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers ist daher vorzubereiten und frühestens am 30.12.2023 möglich. Sie sollte bestenfalls im Januar 2024 erfolgen, um dem neuen Amtsinhaber, der neuen Amtsinhaberin eine ausreichende Einarbeitungsphase zu ermöglichen
Der Hauptausschuss soll mit dieser Vorlage frühzeitig über das notwendige Verfahren informiert werden.
- Anforderungen an Bewerbende
- Diese müssen die erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzen, die erwarten lässt, dass die sich bewerbende Person in der Lage ist, eine Kreisverwaltung zu leiten.
- Auch müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein (z.B.: Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung).
- Ausschreibung
- Idealerweise frühzeitig, um den Kreistagsmitgliedern ausreichend Zeit zur Sichtung der Bewerbungsunterlagen zu geben und eine persönliche Vorstellung von Bewerbenden vor dem Kreistag bzw. den Fraktionen zu ermöglichen.
- Die Gewährleistung eines chancengleichen Zugangs zum Amt ist erforderlich.
- Eine Entscheidung über Zeitpunkt der Ausschreibung und Form und Inhalt der Stellenanzeige obliegt als vorbereitende Handlung zur Wahl grundsätzlich dem Kreistag (eine Übertragung auf den Hauptausschuss ist nicht erfolgt).
- Jedes Kreistagsmitglied kann bis zum Wahltag (unter Wahrung der Überprüfungsmöglichkeiten) einen eigenen Wahlvorschlag einbringen
- Bewerbung
- Bewerbungen sind an den Kreis zu adressieren.
- Bewerbungen sind von der Verwaltung an die Kreistagspräsidentin bzw. an die Fraktionen/Abgeordneten weiterzuleiten.
- Jedes Kreistagsmitglied muss die Gelegenheit haben, die Unterlagen zu prüfen (ist aber nicht verpflichtet).
- Es bestehen keine besonderen Anforderungen an den Inhalt und die Art und Weise der Bewerbung.
- Wahl
- Wahl erfolgt durch den Kreistag.
- Die Einrichtung eines Wahlausschusses ist nicht erforderlich.
- Für einen Wahlerfolg wird eine absolute Mehrheit benötigt.
- Zeitlicher Ablauf und weiteres Vorgehen
Zeitpunkt |
Maßnahme |
14.05.2023 |
Kommunalwahl |
19.06.2023 |
Konstituierung des neuen Kreistages |
18.09.2023 |
Abstimmung zum Verfahren und Ausschreibungstext im Kreistag |
30.09.2023 |
Optimaler Ausschreibungsbeginn |
13.11.2023/ 18.12.2023 |
Geplante Kreistagssitzungen |
30.12.2023 |
Frühestmögliche Wahl |
Januar 2024 |
Optimaler Wahlzeitpunkt |
01.07.2024 |
Amtsantritt |
Alle Abläufe zum Verfahren werden zwischen Kreistagsbüro, Dienststelle und
Kommunalaufsicht abgestimmt und dem Kreistag und Hauptausschuss rechtzeitig
zur Beschlussfassung vorgelegt.