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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/059

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

 

 

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Sachverhalt

Der Verwaltungsrat der FÖRDE Sparkasse hat in seiner Sitzung am 30.06.2022 beschlossen, gemäß § 27 Abs. 3 Sparkassengesetz den anteiligen Jahresüberschuss 2021 an den Zweckverband FÖRDE Sparkasse abzuführen.

 Die weitere Verteilung des Jahresüberschusses haben der Zweckverband FÖRDE Sparkasse in seiner Sitzung am 18.08.2022 und der Zweckverband Sparkasse Rendsburg-Eckernförde in seiner Sitzung am 19.09.2022 beschlossen.

 Für die Verteilung des ausgeschütteten Jahresüberschusses sind die Haftungsanteile der Verbandsmitglieder maßgeblich (§ 13 und § 3 Abs. 2 der Verbandssatzung).

 

Der an den Kreis Rendsburg- Eckernförde auszuschüttende Betrag beträgt 61.363,57 €.

 

Dieser Betrag ist für öffentliche, mit dem gemeinnützigen Charakter der Sparkasse im Einklang stehende Zwecke zu verwenden.

 

Die Fachausschüsse werden gebeten, Vorschläge für die Verwendung des Jahresüberschusses 2021 zu entwickeln und dem Hauptausschuss bis zum 14.04.2023 zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

Da die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses erst am 10.05.2023 stattfindet, werden die Vorschläge zur Vergabe der Mittel in der Sitzung am 22.02.2023 beraten. Darüber wurden die Mitglieder des Ausschusses mit der E- Mail vom 25.01.2023 informiert.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

nein

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Finanzielle Auswirkungen

nein

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