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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/057

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

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Sachverhalt

Der Landtag von Schleswig-Holstein hat verschiedenste Änderungen des Kindertagesstättenförderungsgesetzes (KiTaG) beschlossen. So wurde u.a. am 15.12.2022 die Entlastung für Familien mit geringem Einkommen durch die Erweiterung der Sozialermäßigung für Elternbeiträge aufgrund der stark angestiegenen Energiepreise beschlossen. Hierfür wurde die bereits bestehende Regelung des § 7 KiTaG zur sozialen Ermäßigung temporär ausgeweitet. § 7 KiTaG ist um Abs. 3 ergänzt, wonach für den Zeitraum ab Januar bis Juli 2023 Familien lediglich 25 % statt der ursprünglichen 50 % des Einkommens über der Einkommensgrenze für Elternbeiträge einsetzen müssen. Infolgedessen ist § 2 letzter Satz der Satzung zu ändern.

Das Land erstattet den örtlichen Trägern die Mehrausgaben zzgl. einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5 % der Mehrausgaben.

 

Des Weiteren wurden redaktionelle Änderungen in Bezug auf Anpassungen an die Praxis vorgenommen.

 

Auf die als Anlage beigefügte Lesefassung der angepassten Satzung wird insoweit verwiesen. Änderungen wurden farblich in roter Schriftfarbe dargestellt.

 

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Beschlussempfehlung

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Neufassung der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Geschwisterermäßigung und sozialen Ermäßigung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertages-einrichtungen rückwirkend zum 01.01.2023 zu beschließen.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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