Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/055
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur
Förderung der Kindertagespflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 3.1 Kinder, Jugend, Sport
- Bearbeiter/in:
- Marco Röschmann
- Ansprechpartner/in:
- Voerste, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beratung
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22.02.2023
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Sachverhalt
Der Landtag von Schleswig-Holstein hat verschiedenste Änderungen des Kindertagesstättenförderungsgesetzes (KiTaG) beschlossen. So wurde u.a. am 15.12.2022 die Entlastung für Familien mit geringem Einkommen durch die Erweiterung der Sozialermäßigung für Elternbeiträge aufgrund der stark angestiegenen Energiepreise beschlossen. Hierfür wurde die bereits bestehende Regelung des § 7 KiTaG zur sozialen Ermäßigung temporär ausgeweitet. § 7 KiTaG ist um Abs. 3 ergänzt, wonach für den Zeitraum ab Januar bis Juli 2023 Familien lediglich 25 % statt der ursprünglichen 50 % des Einkommens über der Einkommensgrenze für Elternbeiträge einsetzen müssen. Infolgedessen ist § 10 Satz 10 der Satzung zu ändern.
Das Land erstattet den örtlichen Trägern die Mehrausgaben zzgl. einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5 % der Mehrausgaben.
Seit Inkrafttreten des neuen KiTaG wurden auch die Höchstbeiträge der Elternbeiträge für die Förderung von Kindern unter drei Jahren abgesenkt. Aufgrund der Änderung des § 31 Abs. 1 Nr. 1 KiTaG ist die Satzung anzupassen. Der Elternbeitrag darf im Monat 5,80 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde nicht überschreiten, zuvor durfte ein Höchstbeitrag von 7,21 € nicht überschritten werden. Demzufolge ist § 9 Nr. 1 der Satzung anzupassen.
Des Weiteren wurden redaktionelle Änderungen in Bezug auf Anpassungen an die Praxis und weiteren Regelungen des Landes Schleswig-Holstein vorgenommen. Auf die als Anlage beigefügte Synopse für den Vergleich der aktuellen mit der neuen Version wird verwiesen.
Ebenfalls ist die Anlage zu § 8 der Satzung (Gewährung laufender Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen nach §§ 44 bis 47 KiTaG) anzupassen. Diese ist der als weiteren Anlage beigefügten Lesefassung der angepassten Satzung zu entnehmen. Änderungen wurden farblich in roter Schriftfarbe dargestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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268,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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272,4 kB
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