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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/054

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

entfällt

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Sachverhalt

Der Kindertagesstättenbedarfsplan (erster und zweiter Abschnitt) wird an die Vorgaben des KitaG des Landes sowie die kreisinternen Regelungen zur Bedarfsplanung angepasst. Der aktuelle Bedarfsplan des Kreises mit Stand vom 01.02.2023 erfolgte in Abstimmung mit den Gemeinden zum Kita-Halbjahr 2022/2023. Dieser wird dem Jugendhilfeausschuss und dem Kreistag vorgelegt. Die Weiterentwicklung des Angebotes erfolgt stetig.

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Beschlussempfehlung

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Änderungen zum Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreises mit Stand vom 01.02.2023 zu beschließen.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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