Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/031
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm "Sprach-Kitas"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 3.1 Kinder, Jugend, Sport
- Bearbeiter/in:
- Marco Röschmann
- Ansprechpartner/in:
- Voerste, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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22.02.2023
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Sachverhalt
Zum 30.06.2023 läuft das Bundesprogramms „Sprach-Kitas – Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ aus. Der Kreis hatte im Rahmen dieses Programmes bislang keine aktive Rolle. Die für eine Förderung geeigneten Einrichtungsträger wurden durch das fachlich zuständige Bundesministerium (BMFSFJ) sowie auf Grund einer Priorisierung durch die Bundesländer nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens bestimmt. Die Antragstellung erfolgte durch den Kita-Träger. Insgesamt wurden folgende 13 Kitas im Kreisgebiet gefördert:
- Ev. Kita St. Nicolai in Eckernförde
- Kita Villa Kunterbunt in Eckernförde
- Kita Mastbrooker Rasselbande in Rendsburg
- Kindertagesstätte Villa Kunterbunt in Rendsburg
- Kita Butterberg in Rendsburg
- Ev. Kindertagesstätte St. Jürgen Rendsburg
- Kita Rotenhof in Rendsburg
- Kindertagesstätte Stadtpark in Rendsburg
- Kita Neuwerk in Rendsburg
- Ev. Kindertagesstätte St. Marien Parksiedlung Rendsburg
- Ev. Kita St. Marien Bugenhagen Rendsburg
- Kindertagesstätte Möhlenkamp Bordesholm
- Kindertageseinrichtung Hohenwestedt
Die beteiligten Träger der Kindertageseinrichtungen erhielten bislang einen pauschalen Zuschuss zu den Personalausgaben für eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle sowie zu projektbezogenen Sachausgaben und Gemeinkosten in Höhe von insgesamt 25 000 Euro pro Jahr.
Nach Beendigung des Bundesprogrammes wird das Land ein „Landesprogramm Sprach-Kitas“ auflegen. Durch die Änderung des Kindertagesförderungsgesetz ist nunmehr eine Landesförderung von Sprach-Kitas als Teil des Kita-Finanzierungssystems SQKM („Landesprogramm Sprach-Kitas“) vorgesehen. Dabei werden die wesentlichen strukturellen Elemente des Bundesprogramms aufgegriffen und in die vorhandenen Organisations- und Finanzierungsstrukturen in Schleswig-Holstein integriert.
Dies bedeutet, dass der Kreis hier zukünftig wie folgt eingebunden ist.
1.
Die finanzielle Abwicklung erfolgt über das IT-gestützte Abrechnungsverfahren für die Förderung der Kitas nach dem Standard-Qualität-Kosten-Modell (SQKM) des Landes im Bereich der Fachgruppe Kindertagesbetreuung.
Für die vom Ministerium anerkannten Sprach-Kindertageseinrichtungen erhalten die Standortgemeinden einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 2.333 € (28.000 € jährlich). Der Zuschuss des Bundesprogramms betrug jährlich 25.000 € und wurde für das „Landesprogramm Sprach-Kitas“ vor dem Hintergrund gestiegener Personalkosten erhöht.
Das Landesprogramm soll die inhaltlichen Ansätze und strukturellen Merkmale des bisherigen Bundesprogramms fortführen. In Anlehnung an das auslaufende Bundesprogramm verfolgt das „Landesprogramm Sprach-Kitas“ folgende Ziele:
- Die nachhaltige Entwicklung pädagogischer Praxis und Qualität im Bereich der sprachlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen.
- Systematische Verbesserung des sprachlichen Bildungsangebotes in den teilnehmenden Einrichtungen.
- Durch eine enge Verzahnung mit den Themen Inklusion und Erziehungspartnerschaft eine die soziale Vielfalt wertschätzende und die Teilhabe aller Kinder und Familien unterstützende Kultur in den Einrichtungen.
Die Beantragung von Fördermitteln aus dem „Landesprogramm Sprach-Kitas“ hat von den Trägern über die Standortkommune direkt beim Land zu erfolgen. Die Antragstellung erfolgt im Übergangszeitraum bis Ende 2024 durch die Standortgemeinden, da diese Empfänger der Fördersätze sind und regelmäßig die Ko-Finanzierung des „Landesprogramms Sprach-Kitas“ über eine Defizitfinanzierung sicherstellen. Anträge können ab sofort gestellt werden. Für die erstmalige Förderung ab Juli 2023 gelten alle bis zum 31. März 2023 eingegangenen Anträge als zeitgleich eingegangen. Das vom Land gestaltete Auswahlverfahren schließt sich im April und Mai 2023 an.
Voraussetzungen für die Anerkennung als Sprach-Kindertageseinrichtung sind:
- ein regelmäßig überdurchschnittlich hoher Anteil an Kindern mit besonderem Bedarf an sprachlicher Bildung und Sprachförderung und
- das Vorhalten einer Mindestzahl von 40 Krippen- oder Elementarplätzen.
Die Auswahl der Sprach-Kitas unter den Kindertageseinrichtungen, für die die Anerkennung als Sprachkindertageseinrichtung beantragt worden ist, erfolgt über ein Auswahlverfahren durch das Ministerium, welches dann auch einen möglichen Förderbescheid mit Wirkung zum 1. Juli 2023 erstellt. Damit wurde die Möglichkeit für einen nahtlosen Übergang vom Bundesprogramm zum Landesprogramm geschaffen.
Bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt das Land insbesondere
- die Einrichtungskonzeptionen bezüglich des Handlungsfeldes sprachliche Bildung,
- die Erfahrungen der Kindertageseinrichtungen im Einsatz von Sprachfachkräften zur Unterstützung der alltagsintegrierten Sprachbildung und in der Arbeit in einem auf Sprachbildung fachlich ausgerichteten Verbund (z. B. im Rahmen des Bundesprogramms) sowie
- die Reihenfolge des Antragseingangs. Alle bis zum 28. April 2023 eingegangenen Anträge gelten als zeitlich eingegangen.
Die Anerkennung wird für die Dauer von bis zu fünf Jahren ausgesprochen.
2.
Neben der Abwicklung der finanziellen Förderung ist der Kreis auch in der zusätzlich landesweit neu zu schaffenden Fachberatungsstruktur eingebunden. Es ist vorgesehen, im Land 16 Fachberatungen bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe einzusetzen, welche in die Struktur der Kompetenzteams Inklusion eingebunden werden. Eine Finanzierung und strukturelle Einbindung soll gemäß der Umsetzung der Richtlinie „Kompetenzteams Inklusion“ beim Kreis über den Fachdienst 3.2-Pädagogische Dienste erfolgen. Die Änderung der Landesrichtlinie „Kompetenzteams Inklusion“ soll im Februar 2023 erfolgen.
Das Land gewährt hierfür einen pauschalen Zuschuss zu den Personalausgaben für eine zusätzliche halbe Stelle (mindestens 19,5 Std. wöchentlich) sowie zu projektbezogenen Sachausgaben und Gemeinkosten in Höhe von insgesamt jährlich 36.000 €.
Die Aufgaben der Fachberatungen sind insbesondere die Qualifizierung und Begleitung der zusätzlichen Sprach-Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen sowie die Unterstützung der Einrichtungen bei der Konzeptentwicklung. Ferner wird die Organisation des Austauschs der Sprach-Fachkräfte in den Einrichtungen unterschiedlicher Träger zu deren Aufgaben gehören.
Das Land selbst richtet zur inhaltlichen Umsetzung, Begleitung und Weiterentwicklung des Landesprogramms eine Service-Stelle Sprach-Kitas ein, die u.a. für die fachliche Begleitung und Beratung der Fachberatungen zuständig sind.