Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/047
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Zwischenfinanzierung von Projekten im Rahmen der Unterstützung des Rajons Tscherniwzi
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Thomas Voerste
- Ansprechpartner/in:
- Thomas Voerste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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09.02.2023
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Sachverhalt
Das erste Projekt in der Zusammenarbeit mit dem Rajon Tscherniwzi ist abgeschlossen. Die vom Hauptausschuss zur Zwischenfinanzierung des Projektes genehmigten Mittel sind in den Kreishaushalt zurückgeflossen. Ein nächstes Projekt ist in Vorbereitung, geplant ist die Bereitstellung von Stromgeneratoren. Tscherniwzi hat einen Bedarf für das örtliche Seniorenwohnheim, für zwei Schulen sowie kommunale Anlaufstellen erklärt. Das Projekt wird in den nächsten Wochen konkretisiert. Die Servicestelle Kommunen in der einen Welt (SKEW) hat bereits signalisiert, dass eine solche Initiative förderfähig ist. Wie schon bei dem ersten Projekt „Feuerwehrfahrzeuge für Tscherniwzi“ stellt sich nun die Frage der Zwischenfinanzierung. Zwischen Erwerb der Gerätschaften und Auszahlung der Fördermittel liegt in der Regel einige Zeit. Um dennoch handlungsfähig zu sein wird vorgeschlagen, für die Vorbereitung des jeweiligen Projektes erforderliche Mittel aus dem Kreishaushalt zwischen zu finanzieren. Da sich dieses Problem voraussichtlich bei jedem künftigen Projekt ergeben könnte wird der Hauptausschuss gebeten, dem dargestellten Vorgehen bis auf weiteres grundsätzlich zuzustimmen. Unabhängig von der Erteilung dieser Genehmigung wird die Verwaltung den Hauptausschuss selbstverständlich über jedes neue Projekt informieren.
Beschlussempfehlung
Der Hauptausschuss erteilt der Verwaltung die grundsätzliche Genehmigung, Projekte im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Rajon Tscherniwzi in einer Höhe von bis zu 50.000€ zwischen zu finanzieren. Die Genehmigung wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass die fördernde Institution dem Antrag des Kreises auf Gewährung von Fördermitteln für das Projekt zuvor zugestimmt hat. Aus welchem Teilhaushalt die Mittel vorübergehend entnommen werden, entscheidet die Verwaltung je nach Schwerpunkt des jeweiligen Projektes.