Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/014
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwanderung - Vergabe von Integrationsmitteln:
Umsetzung der Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung von familienunterstützenden Maßnahmen für Geflüchtete – „Aktionsprogramm familienunterstützenden Maßnahmen für Geflüchtete“ im Kreis Rendsburg-Eckernförde; hier: weitere Freigabe von Mitteln des Kreises aus dem Integrationsbudget
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.3 Zuwanderung
- Bearbeiter/in:
- Dennis Staack
- Beteiligt:
- FD 3.1 Kinder, Jugend, Sport
- Ansprechpartner/in:
- Dr. Martin Kruse und Marco Röschmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Gesundheitsausschuss
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Entscheidung
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14.02.2023
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Sachverhalt
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde erhält im Jahr 2023 gemäß Verteilungsschlüssel des Landes eine allgemeine Fördersumme in Höhe von 1.027.900 €, einen zusätzlichen Zuschuss von 200.000 € aufgrund besonderer Herausforderungen durch die Landesunterkunft sowie nachträglich eine Aufstockung für Angebote innerhalb der Sommerferien in Höhe von 70.000 €. Somit ergibt sich für 2023 eine Gesamtzuwendung in Höhe von bis zu 1.297.900 € seitens des Landes. Das Land erstattet unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel lediglich 90% der entstandenen Aufwendungen. Die restlichen 10 % sind vom Kreis Rendsburg-Eckernförde zu tragen. Dadurch ergibt sich ein Eigenmittelanteil des Kreises in Höhe von maximal 144.211,11 €. Ein Betrag in Höhe von 40.000 € steht bereits im Haushalt 2023 über das Integrationsbudget im Teilhaushalt 313901 – Koordination Integration und Teilhabe zur Verfügung.
Aufgrund der derzeitigen Antragslage stellt sich allerdings heraus, dass weitere Mittel benötigt werden. Es werden nach jetzigem Stand Mittel in Höhe von rund 881.400 € benötigt. Somit werden Eigenmittel in Höhe von 88.140 € benötigt. Zudem läuft das Antragsverfahren noch bis zum 30.06.2023. Deshalb ist angedacht, zunächst eine Freigabe von Mitteln des Kreises aus dem Integrationsbudget in Höhe von 50.000 € vorzusehen. Soweit sich im weiteren Verlauf des Jahres herausstellt, dass sich der Eigenmittelanteil des Kreises noch weiter erhöhen sollte, wird die Freigabe weiterer Mittel gegebenenfalls gesondert beantragt.
Finanzielle Auswirkungen
Haushaltsmäßige Umsetzung in 2023:
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Ertrag von 810.000 € (Landeszuwendung):
Teilhaushalt 361100 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen,
Konto: 4141000
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Aufwand von 900.000 € (Weiterleitung an Antragssteller inklusive Eigenmittelanteil):
Teilhaushalt 361100 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen,
Konto: 5312000/5318000
- Aufwand von 90.000 € (Eigenmittelanteil)
Teilhaushalt 313901 – Koordination Integration und Teilhabe
Konto: 5312000/5318000
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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157,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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156,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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130,3 kB
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