Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/010
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsame Inobhutnahmestelle mit dem Kreis Plön
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Thomas Voerste
- Ansprechpartner/in:
- Thomas Voerste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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22.02.2023
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Sachverhalt
Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen bzw. eine Jugendliche in Obhut zu nehmen, wenn die Person um Inobhutnahme bittet oder eine dringende Gefahr für sie eine Inobhutnahme erforderlich macht. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, muss der Kreis Rendsburg-Eckernförde eine geeignete Struktur vorhalten.
Wie stellt der Kreis Rendsburg-Eckernförde seine Handlungsfähigkeit gegenwärtig sicher?
Eine Inobhutnahme ist ein hoheitlicher Akt. Über die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme entscheiden die Fachkräfte des Jugend- und Sozialdienstes (JSD) nach Inaugenscheinnahme der Situation und Beratung. Bei der praktischen Umsetzung der Inobhutnahme (in der Regel Unterbringung und Versorgung des Kindes oder Jugendlichen in einer Bereitschaftspflegefamilie oder einer stationären Jugendhilfeeinrichtung) werden sie durch das Kriseninterventionsteam der Familienhorizonte unterstützt. Die Unterbringung der jungen Menschen erfolgt entweder in Regeleinrichtungen der Jugendhilfe oder in Bereitschaftspflegefamilien
Warum bedarf es einer Weiterentwicklung des Systems?
Für die möglichst reibungslose Umsetzung einer Inobhutnahme bedarf es einer ausreichenden Zahl an Plätzen in Bereitschaftspflegestellen und Heimeinrichtungen. Um die Belastung für die betroffenen Kinder und Jugendlichen möglichst gering zu halten, muss die Zeit zwischen der Entscheidung über eine Inobhutnahme und der Ankunft am Unterbringungsort so kurz wie möglich sein. Am Unterbringungsort sollte dann Personal vorhanden sein, welches Erfahrung im Umgang mit jungen Menschen in solchen Krisensituationen hat.
Die Inobhutnahmen werden gegenwärtig in regulären Heimeinrichtungen sowie in Bereitschaftspflegefamilien umgesetzt. Durch die erheblich gestiegene Inanspruchnahme von Plätzen in Heimeinrichtungen für reguläre Unterbringungen nach § 34 SGB VIII stehen dort kaum noch Plätze für Inobhutnahmen zur Verfügung. Die Zahl der sehr wertvollen Plätze in Bereitschaftspflegefamilien stagniert.
Es wird für die Fachkräfte insbesondere in der Nacht zunehmend schwieriger, Inobhutnahmen zügig und reibungsarm umzusetzen. Es dauert zum Teil mehrere Stunden, bis eine geeignete Unterbringung gefunden werden kann. Das ist für die Betroffenen wie für die Fachkräfte kaum zumutbar.
Wie könnte eine Lösung aussehen?
Ergänzend zu dem bewährten System der Inobhutnahme soll eine zentrale Anlaufstelle geschaffen werden. Eine solche Inobhutnahmestelle böte Fachkräften eine zuverlässige Anlaufstelle und Betroffenen eine sichere und fachkompetente Unterbringung in Krisensituationen. Gemeinsam mit dem Kreis Plön wurde eine Konzeptskizze erstellt (siehe Anlage). Die Einrichtung soll von einem freien Träger der Jugendhilfe betrieben werden, die Errichtung einer kreiseigenen Einrichtung ist nicht vorgesehen. Um zu gewährleisten, dass die Einrichtung ihre Plätze ausschließlich für Inobhutnahmen vorhält, ist eine Pauschalfinanzierung angestrebt. Durch die gemeinsame Nutzung der Inobhutnahmestelle mit dem Kreis Plön sollen Kostenrisiken minimiert werden.
Beschlussempfehlung
Der Jugendhilfeausschuss nimmt das von der Verwaltung mit dem Kreis Plön erarbeitete Konzeptpapier zur Schaffung einer gemeinsamen Inobhutnahmestelle mit dem Kreis Plön zur Kenntnis. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, das Konzept sowie die Umsetzungsplanung so weiter zu entwickeln, dass der Kreistag nach vorheriger Beratung und Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss spätestens im November 2023 über die Umsetzung entscheiden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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88 kB
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