Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2023/037
Grunddaten
- Betreff:
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Sachstand Offener Ganztag Schule Hochfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 3.4 Schul- und Kulturwesen
- Bearbeiter/in:
- Stefan Engel
- Ansprechpartner/in:
- Voerste, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung
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Kenntnisnahme
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06.02.2023
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Sachverhalt
Im Frühjahr 2022 hat der Durchführungsträger des Offenen Ganztages am FöZ Schule Hochfeld seinen Vertrag gekündigt. Aufgrund der Dringlichkeit zum Schuljahresbeginn 2022-2023 den Offenen Ganztag sicherzustellen wurde sich umgehend auf die Suche nach einem neuen Träger gemacht. In der SSKB-Sitzung vom 05.09.2022 wurde aufgrund des zu erwartenden Kostenumfangs seitens der Politik für ein Ausschreibungsverfahren plädiert. Diesem Anliegen ist die Verwaltung umgehend nachgekommen, was allerdings zu zeitlichen Verzögerungen durch den Verfahrensablauf geführt hat. Deshalb wurde mit dem aktuellen Durchführungsträger eine Vertragsverlängerung bis 31.01.2023 vereinbart.
Aufgrund von Personalengpässen im Fachdienst 3.4 Schul- und Kulturwesen war auch dieses Datum nicht haltbar. Es wurde mit dem Durchführungsträger eine weitere Verlängerung bis zum Ende des Schuljahres 2022-2023 vereinbart. Aufgrund der Änderung des Startdatums ergibt sich eine zeitliche Verschiebung des Finanzmittelbedarfes von nunmehr 01.08.2023 bis 31.01.2026. Dies ist in der kommenden Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Das für die Vergabe zu erstellende Leistungsverzeichnis (LV) ist nahezu finalisiert und bedarf noch einer Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt und dem Rechtsamt, bevor die Vergabe öffentlich gemacht wird.
Zentrale Elemente des LV sind:
- Durchführungskonzept
- Professionelle Personalausstattung
- Kommunikations- und Berichtswesen
- Flexibilitätsbereitschaft des neuen Durchführungsträgers aufgrund der Ausschreibung als Pilot zur Testung neuer Ideen im Hinblick auf den anstehenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab August 2026