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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/027

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß §115 Abs. 2 GO i. V. m. § 57 KrO bestellt der Kreistag die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes.

Herr Rix war bis Ende des Jahres 2022 zur kommunit abgeordnet. Um einen Ansatz in der Kreisverwaltung dort zu ermöglichen, wo Herr Rix seine Kompetenzen und Erfahrungen gewinnbringend einsetzen kann, wurde ihm angeboten, das Prüfungsamt zu verstärken. Das Angebot hat Herr Rix angenommen.

Unter Inanspruchnahme freier Planstellenanteile wurde dazu eine zusätzliche Prüfkapazität im Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt geschaffen. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Personalbudget des Prüfungsamtes und des Kreises zur Verfügung.

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Beschlussempfehlung

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, Herrn Svend Rix gem. §115 Abs. 2 GO i. V. m. § 57 KrO mit Wirkung vom 1. Januar 2023 zum Prüfer des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes zu bestellen.

Der Kreistag beschließt, Herrn Svend Rix gem. § 115 Abs. 2 GO i. V. m. § 57 KrO mit Wirkung vom 1. Januar 2023 zum Prüfer des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes zu bestellen.

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