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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2021/972-01

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Beratungsfolge

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Begründung der Nichtöffentlichkeit

 

entfällt

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Sachverhalt

 

Die Fa. Glindemann BRG Entsorgungsgesellschaft mbH & Co. KG beabsichtigt, am Standort einer ehemaligen Kiesabbaufläche an der B 76 im Grenzbereich der Gemeinden Kosel und Gammelby eine Deponie der Klasse I (Bauschuttdeponie) zu errichten (siehe VO/2021/972).

Hierzu hatte die Landesplanungsbehörde 2022 ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Ziel des Verfahrens war der Abgleich mit den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung. Dabei wurden auch ernsthaft in Frage kommende Standortalternativen betrachtet.

Die Verwaltung hatte hierüber regelmäßig berichtet, zuletzt in der Sitzung des Regionalentwicklungsausschusses am 21.09.2022.

Für das Raumordnungsverfahren wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Die Auslegung der Verfahrensunterlagen erfolgte in der Zeit vom 09.06.2022 bis zum 08.07.2022 auf der Beteiligungsplattform BOB-SH. Bis zum 08.08.2022 konnte zu den Antragsunterlagen Stellung genommen werden. Insgesamt wurden etwa 190 Stellungnahmen abgegeben. Das Raumordnungsverfahren endete im Dezember 2022 mit der Raumordnerischen Beurteilung der Landesplanungsbehörde.

Danach ist die geplante Errichtung einer Deponie an der B76 bei Gammelby / Kosel mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar. Darüber hat das Innenministerium am 13.12.2022 informiert. Die Landesplanung kommt zu dem Schluss, dass Errichtung und Betrieb am vorgesehenen Standort mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar seien und den Anforderungen an die Umweltverträglichkeit entsprächen.

Das planende Unternehmen benötigt den zusätzlichen Standort, da die aktuell betriebene Deponie in Grevenkrug voraussichtlich im kommenden Jahr verfüllt sein wird. Eine auf Veranlassung des Umweltministeriums erstellte Studie zur "Abschätzung des künftigen Bedarfs an Deponiekapazitäten in Schleswig-Holstein" stellt fest, dass die entsprechenden Deponiekapazitäten langfristig nicht gesichert sind. Insbesondere der Neubau der Rader Hochbrücke, aber auch weitere Infrastrukturmaßnahmen machen die Errichtung einer neuen Deponie erforderlich.

Die Stellungnahmen betrafen überwiegend artenschutzrechtliche Bedenken sowie Fragen der Gewässersicherheit. Darüber hinaus wurden Bedenken der Anwohner bezüglich Lärm- und Staubbelastungen durch die Deponie selbst sowie den Anlieferverkehr vorgetragen.

Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens wurde mit Langwedel auch ein Alternativstandort geprüft. Im Vergleich dazu sprachen unter anderem folgende Punkte für eine Deponie in Gammelby / Kosel:

geringere Betroffenheit von Tourismus und Erholung,

bessere Verkehrsinfrastruktur durch die Lage an der B 76,

Standort in einer aktiven Kiesgrube, nicht in einer bereits renaturierten Fläche

Die raumordnerische Beurteilung ist im Landesportal unter dem Link schleswig-holstein.de/raumordnungsverfahren-kosel veröffentlicht und kann auch in Papierform in den Räumen des Innenministeriums in der Zeit vom 14. Dezember 2022 bis zum 28. Februar 2023 regelmäßig von Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr eingesehen werden.

Der Weg steht nun offen für das Planfeststellungsverfahren, in dem das Vorhaben auf einer kleineren Maßstabsebene noch genauer geprüft wird. Hier können die fachlich zuständigen Behörden für die Errichtung und den Betrieb der Deponie auch Auflagen, z. B. zum Immissions-, Lärm- und Naturschutz erteilen. Außerdem wird auch die Öffentlichkeit noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

 

mit dieser Vorlage: keine

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Finanzielle Auswirkungen

 

keine

 

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